Erbschaft
Eine Erbschaft ist etwas, das man nach dem Tod eines Menschen erhält. Oft meint man damit Geld, das sich im Besitz des Verstorbenen befand. Es können aber auch Häuser, Autos oder andere wertvolle Dinge vererbt werden. Den Verstorbenen bezeichnet man auch als Erblasser. Sein Besitz ist das, was er hinterlässt, also die Hinterlassenschaft. Manchmal bezeichnet man eine Erbschaft abgekürzt einfach als Erbe. Damit ist aber eher die Person gemeint, die eine Erbschaft erhält.
In den meisten Ländern gibt es ein Gesetz über Erbschaften. Es regelt zum Beispiel, wer unbedingt einen Anteil an der Erbschaft erhalten soll. Meist sind das in erster Linie der Ehepartner und die Kinder. Dann kommen weitere Verwandte. Was mit dem übrigen Teil geschehen soll, kann der Erblasser in einem Testament bestimmen. Er kann es zum Beispiel einem guten Freund versprechen. Manche Leute entscheiden sich auch, ihr ganzes Vermögen nach dem Tod einem guten Zweck zu spenden. Dann spricht man eher von einem Vermächtnis.
In einigen Familien gibt es Traditionen. Bestimmte Dinge wie Schmuckstücke oder Kleidung werden von Generation zu Generation weitervererbt. In einer Erbmonarchie kommen die Königinnen und Könige immer aus derselben Familie. Wenn ein König stirbt, wird eines seiner Kinder zum neuen König. Es erbt sozusagen die Herrschaft über das Königreich. Wenn dieses Kind irgendwann auch stirbt, wird dessen Kind zum neuen König und so weiter.
Oft spricht man vom kulturellen Erbe. Gemeint ist damit, dass etwas Kulturelles erschaffen wird, von dem auch die Menschen in vielen Jahren noch etwas haben. Die Musik von Mozart wird zum Beispiel heute noch gehört, obwohl Mozart schon seit mehr als 200 Jahren tot ist. Ein anderes Beispiel sind Bauwerke wie das Kolosseum oder der Eiffelturm. Die UNESCO führt sogar eine Liste über das Weltkulturerbe.
Was ist ein Testament?
Viele Menschen schreiben vor ihrem Tod ein Testament. Das ist ein Brief, in dem verschiedene Dinge stehen, die sich eine Person nach ihrem Tod wünscht. Vor allem geht es darum, wer die Hinterlassenschaft des Verstorbenen erhalten soll. Das Wort Testament kommt vom lateinischen Wort testar, was „bezeugen“ heißt. In der Rechtssprache ist das Testament eine „letztwillige Verfügung“. Das Testament kann auch gewisse Auflagen enthalten. Zum Beispiel soll der Erbe regelmäßig das Grab des Verstorbenen pflegen. Mit einem Testament kann man jedoch nicht über den Teil verfügen, den das Gesetz festschreibt. Diesen Teil nennt man den Pflichtteil. Ein Testament gilt nur für den übrigen Teil.
Damit ein Testament gültig ist, muss es von Hand geschrieben sein. Außerdem müssen ein Datum, ein Ort sowie eine Unterschrift mit Vor- und Nachnamen des Erblassers drauf stehen. Manchmal braucht es auch einen Notar, der die Echtheit des Testaments überprüft, damit es gültig ist. Wenn ein Sterbender nicht mehr in der Lage ist, das Testament schriftlich zu verfassen, kann er das auch mündlich tun. Dafür braucht es aber mindestens zwei Zeugen.
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