Europäisches Parlament

In diesem Saal treffen sich die Abgeordneten für die gemeinsamen Sitzungen. Das Gebäude steht in der französischen Stadt Straßburg. In Brüssel hat das Parlament auch so einen Saal.

Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union. Die Europäische Union ist ein Staatenbund, ein Verein von europäischen Staaten wie Deutschland oder Frankreich. Dieser Verein hat ein Parlament, das ist ein Treffen von 705 Menschen, die Gesetze beschließen dürfen. Gesetze sind wichtige Regeln, an die sich die Mitgliedsländer der Europäischen Union halten müssen.

Schon im Jahr 1952 gab es ein Europäisches Parlament. Man schickte damals Leute aus den Parlamenten der Staaten in eine „Gemeinsame Versammlung“. Dieses Parlament hatte noch nicht viel zu sagen. Das änderte sich aber im Laufe der Zeit. Im Jahr 1979 fanden zum ersten Mal Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Seitdem wählt man als europäischer Bürger, welche Partei man am liebsten im Parlament haben will, genau wie bei der Wahl in einem Mitgliedsstaat wie Deutschland oder Frankreich.

Wer wählt das Europäische Parlament?

Ein Foto aus dem Jahr 2019: Diese Franzosen möchten ins Parlament gewählt werden. Darum reden sie hier miteinander und stellen sich dabei vor.

Alle fünf Jahre findet eine Europawahl statt. Die Abgeordneten des Parlaments verlieren danach ihren Sitz dort. Manche von ihnen werden noch einmal gewählt, andere nicht. Auf diese Weise kommen immer wieder neue Abgeordnete ins Parlament.

Wählen dürfen alle Bürger in einem Staat, der Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist. Die genauen Regeln sind von Staat zu Staat verschieden, also in Österreich etwas anders als in Deutschland. Jeder Wähler bekommt einen Zettel, auf dem er ankreuzen kann, welche Partei er gut findet. Je mehr Wähler eine Partei wählen, desto mehr Abgeordnete bekommt sie.

Wie viele Abgeordnete aus einem Land kommen, hängt von der Größe des Landes ab. Malta zum Beispiel hat nur wenige Einwohner: In diesem Land werden nur sechs Europa-Abgeordnete gewählt. Deutschland hat die meisten Einwohner: Aus Deutschland kommen deshalb 96 Abgeordnete.

Wie funktioniert das Parlament an sich?

Das ist das Parlaments-Gebäude in Straßburg. Manchmal versammeln sich Menschen davor, um für oder gegen etwas zu demonstrieren.

Insgesamt hat das Europäische Parlament 705 Abgeordnete. Sie kommen aus den 27 Ländern, aus denen die Europäische Union besteht. Sie treffen sich zwölfmal im Jahr für jeweils vier Tage in der französischen Stadt Straßburg, die an der Grenze zu Deutschland liegt. Das Parlament wählt einen Präsidenten, der darauf aufpasst, dass die Treffen gut ablaufen, also die Sitzungen.

Die meisten Abgeordneten sitzen in bestimmten Gruppen zusammen, den Fraktionen. Eine Fraktion hat eine gemeinsame Meinung in vielen wichtigen Fragen. Abgeordnete dürfen nur dann eine Fraktion bilden, wenn sie aus mindestens sieben verschiedenen Ländern kommen. Eine Fraktion hat einen Chef, der zum Beispiel Sprecher oder Präsident genannt wird. Für die Arbeit in den Fraktionen reisen die Abgeordneten nach Brüssel, in die Hauptstadt von Belgien. In Brüssel finden aber auch bis zu sechsmal im Jahr Sitzungen des Europäischen Parlaments statt. Die dauern dann anders als in Straßburg nicht vier sondern nur zwei Tage.

Wenn das Parlament über etwas redet, dann schickt jede Fraktion einen Vertreter in die Diskussion. Auf diese Weise reden nicht zu viele Abgeordnete über dasselbe. In seiner Fraktion sucht sich ein Abgeordneter ein Thema aus, das für ihn besonders wichtig ist. Manche Abgeordnete wollen sprechen, wenn es um Fischerei geht, andere finden die Verteidigung wichtig, wieder andere interessieren sich für den Bau von Straßen, und so weiter.

Neben Straßburg und Brüssel hat das Europäische Parlament auch Gebäude in Luxemburg, der Hauptstadt des Landes Luxemburg. Dort arbeiten vor allem viele Mitarbeiter der Parlaments-Verwaltung, die Generalsekretariat heißt. Diese Verwaltung soll die Arbeit der Abgeordneten unterstützen. Auch Parlamente von Ländern wie Deutschland oder Österreich haben eine solche Verwaltung.

Was darf das Europäische Parlament tun?

Das Europäische Parlament beschließt Richtlinien und andere Regeln. Sie heißen nicht Gesetz, bedeuten aber eigentlich dasselbe. Allerdings darf das Parlament nicht allein darüber bestimmen: Ein Vorschlag wird nur dann zum Gesetz, wenn auch der Ministerrat zustimmt. Der Ministerrat besteht aus den Regierungen der Mitgliedsstaaten. Außerdem darf das Parlament nicht selber ein Gesetz vorschlagen. Das kann nur die Europäische Kommission. Das ist eine Art europäische Regierung.

Ferner gibt es einen Haushalt der Europäischen Union. Gemeint ist das Geld, dass jedes Jahr ausgegeben wird. Der Haushalt ist eine Liste darüber, woher das Geld kommt und wofür genau man es ausgeben will. Heutzutage sind das fast 150 Milliarden Euro jedes Jahr. Über den[Haushalt entscheidet das Parlament ebenfalls nicht alleine, sondern zusammen mit dem Ministerrat.

Schließlich hat das Parlament noch eine Aufgabe: Es wählt den Chef der EU-Regierung, also den Präsidenten oder die Präsidentin der Europäischen Kommission. Im Moment ist Ursula von der Leyen Chefin der EU-Kommission. Das Europäische Parlament soll außerdem aufpassen, was die Europäische Kommission macht. Dazu stellt das Parlament der Kommission Fragen. Wenn das Parlament völlig unzufrieden ist mit der Kommission, dann kann es entscheiden, dass die Kommission zurücktreten muss.




Zu „Europäisches Parlament“ gibt es auch einen Artikel für Lese-Anfänger auf MiniKlexikon.de und weitere Such-Ergebnisse von Blinde Kuh und Frag Finn.

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