Bankeinzug

Unter dem Begriff Bankeinzug versteht man im Allgemeinen eine spezielle Sonderform der Enteignung. Normalerweise überträgt hierbei ein staatliches Organ das Eigentum an einem Bankinstitut per Dekret, über die Köpfe aller anderen Beteiligten hinweg, einem anderen staatlichen Organ (würde es sich das Eigentum selbst zusprechen, könnte der Verdacht der Korruption entstehen und so etwas versuchen staatliche Organe bekanntermaßen immer zu vermeiden). Sämtlicher bei dieser Bank gelagerte Besitz (Bargeld) geht an den neuen Eigentümer der Bank und da der Bankeinzug per Dekret beschlossen wurde, kann auch Niemand mehr etwas daran ändern.

Es ist auch bereits Vorgekommen, dass ein solcher Bankeinzug von ganz gewöhnlicher Bevölkerung, ohne Hilfe eines staatlichen Organes, durchgeführt wurde. So etwas nennt der Fachmann dann kommunistische Revolution.

Siehe auch

Bankverbindung

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