Elchtest
Der Elchtest soll die Mängelfreiheit von freilebenden Huftieren sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen, meist in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen.
Zunächst nur in Skandinavien eingeführt, existieren inzwischen in ganz Europa Regelungen, die sicherstellen sollen, dass keine Huftiere mit Sicherheitsmängeln die Natur gefährden oder sogar am Straßenverkehr teilnehmen. Hierzu werden von amtlich anerkannten Prüforganisationen regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Huftieren“ genau festgelegt. Der Elchtest ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Körperteile sowie eine Überprüfung des Huftiers auf Vorschriftsmäßigkeit.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Wiederkäuer, die am Leben in freier Wildbahn teilnehmen wollen. Ausgenommen sind Tiere in Gehegen oder Stallhaltung. Vom Aussterben bedrohte Huftiere können auf Antrag von der Untersuchungspflicht befreit werden.
Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich. Nachfolgend einige Beispiele:
Art des Wiederkäuers Untersuchungsintervall Hirsche bei Erstzulassung 36 Monate Hirsche ab der zweiten Untersuchung 24 Monate Gabelhornträger bei Erstzulassung 24 Monate Gabelhornträger ab der zweiten Untersuchung 18 Monate Elche über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate Damwild und Rotwild bis 750 kg zul. Gesamtgewicht 36 Monate Zwölfender und höher 24 Monate
Die erfolgte Untersuchung wird durch eine runde Prüfplakette am Hinterlauf nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten Untersuchung anzeigt. Die Farbe der Plaketten wechselt jährlich. Bei der Untersuchung wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Huftieres der zuständigen Jagd- oder Forstbehörde vorzulegen ist.