Fahrradschlauchautomaten

Fahrradschlauchautomaten sind Tomaten aus der ökologischen Produktion des Tomatenhofes Lindemann in Schlauchau, deren Besonderheit hauptsächlich darin besteht, dass weder für ihre Produktion noch für deren Vertrieb fossile Brennstoffe verwendet werden, da alle Materialien, Hilfsstoffe und Produkte ausschließlich mit dem Fahrrad transportiert werden.

Bauer Lindemann mit einem Lastenfahrrad voller frischer Tomaten zeigt stolz auf seinen Hof direkt am Ortseingang von Schlauchau.

Schlauchau

Die Gemeinde Schlauchau ist ein altes, schmales Dorf im Landkreis Zwickau, das seinen Namen vermutlich seiner länglichen Form zu verdanken hat. Die landwirtschaftliche Prägung ist in der Ortschronik dokumentiert, seit im Jahre 1516 eine Muckefuckmühle erwähnt wurde.

Tomatenhof Lindemann

Der Tomatenhof Lindemann ist nach der Kleinnagerzuchtanlage Hamsterbacke & Mäusel und dem Legehennenbetrieb Eiermann & Hahn der drittgrößte landwirtschaftliche Betrieb der Gemeinde Schlauchau im Sächsischen Landkreis Zwickau. Schon der Vater von Karl-Heinz Lindemann, Friedrich August Lindemann stieg 1959 auf die Tomatenproduktion um, nachdem 80 Prozent der familieneigenen Getreideäcker enteignet und der LPG "Goldkorn der Völkerfreundschaft" zugesprochen wurden.

Die Produktion nach strengen biologisch verträglichen Grundsätzen ist seit Beginn der Tomatenproduktion ein fester Bestandteil des Familienunternehmens. So wird die gesamte Ernte ausschließlich mit dem Fahrrad ausgeliefert. Saatguttransporte wurden schon Anfang der 90er Jahre mit einer eigenen Zuchtabteilung auf null reduziert. Schon als junger fahrradbegeisterter Schüler, der vom Umweltschutzgedanken überzeugt war, erfand Karl-Heinz ein kettengetriebenes Erntegerät auf der Grundlage von Fahrradbauteilen, welches bis heute immer weiter verbessert wurde und dessen Nachfolger nach wie vor im Einsatz ist. Die Serienreife ist für 2025 geplant. Lindemanns 14-Jähriger Sohn und jüngster Sproß der Tomatendynastie Mark Lindemann-Eiermann (Spitzname "Tomatenmark") will nämlich Maschinenbau studieren und dann umweltfreundliche Erntegeräte entwickeln und herstellen.

Namensstreit mit Radclub

Selbstbedienungsvorrichtung vor dem Namensstreit...
...und danach.

Bauer Karl-Heinz Lindemann wurde im Jahre 2009 vom Schlauchauer Radsportclub RC Rot-Gelb Schlauchau e.V. (früher „ASK Vorwärts Schlauchau“) wegen der von ihm benutzten Produktbezeichnung für seine Tomaten verklagt. Damals vermarktete der Landwirt seine selbst gezüchtete rot-gelb melierte Sorte unter dem Namen „Schlauchauer Rot-Gelbe“. Als die „Rot-Gelben“ sahen sich aber die ehemaligen Radsportler selbst. Da der Radclub sich hier stark in seinem Recht angegriffen sah und auch die älteren Namensrechte vorweisen konnte, ging man direkt in die gerichtliche Konfrontation. Außerdem waren der Präsident des RC Schlauchau und Bauer Lindemann seit der Jugendzeit verfeindet. Es ging damals schon in der Jugendzeit um eine gemeinsame Freundin, die sich dann aber doch für einen ganz anderen entschieden hatte, der später Anwalt wurde.

Vor Gericht einigte man sich dann gütlich darauf, dass der Markenname „Schlauchauer Rot-Gelbe“ durch den Landwirt nicht mehr benutzt wird und auch keinerlei Entschädigungsansprüche bestehen. Allerdings war Lindemann ziemlich verärgert darüber, dass man ihm gleich die Justiz auf den Hals geschickt hatte, anstatt zuerst vernünftig mit ihm zu reden. Schließlich war er ja ebenfalls Radsportler, auch wenn er schon vor Jahren aus dem Verein ausgeschlossen wurde. Auch als Provokation bot er seine erfolgreiche Eigenzüchtung nun unter dem Namen „Schlauchauer Fahrradtomaten“ an. Dieser Affront stachelte natürlich den Zorn des RC-Präsidenten erneut an. Die nächste Klage ließ auch nicht lange auf sich warten. Im folgenden Markenrechtsstreit, der bis vor das Oberlandesgericht ging, wurde die Bezeichnung richterlich soweit abgeändert, dass die Belange beider Parteien gewahrt werden, in „Fahrrad-Schlauchau-Tomaten“ oder eben „Fahrradschlauchautomaten“.

Namensstreit mit Gummiproduzent

Der Hersteller für verkehrstechnische und medizinische Gummierzeugnisse „Condimental“ hat ebenfalls eine Klage gegen Lindemann angestrengt. Der Gummiproduzent hatte Einzelhandelsmünzverkaufsvorrichtungen für Gummihandschuhe, Fahrzeugreifen, und Verhütungssöckchen im öffentlichen Raum aufgestellt, welche zum Teil die Bezeichnung „Fahrradschlauchautomat“ trugen. Aufgrunddessen hatte man bei Condimental wegen der Ähnlichkeit zur richterlich verfügten Produktbezeichnung „Fahrradschlauchautomaten“ Befürchtungen, bei der Kundschaft könnte es zu Verwechslungen kommen. Das Gericht blieb bei seiner Entscheidung für die Tomatensorte und machte diverse Vorschläge für die Selbstbedienungsvorrichtungen der Reifenfirma. So entstand schließlich der noch heute für solche Wandmünzmaschinen übliche Name „Condomat“. Auch die Internetdomain „www.fahrradschlauchautomaten.de“ musste der Spezialist für Verkehrshütchen an den Tomatenproduzenten abgeben, womit sich der Rechtsstreit zu einem ausgewachsenen Eigentor entwickelte.

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