Krawattenzwang
Der Krawattenzwang ist fundamentaler Bestandteil der überlegenen westlichen Kleiderordnung.
Gesellschaftliche Anlässe, bei denen dieses beliebte Kleidungsstück von Männern sowie Frauen, die gerne Männer wären, getragen wird:
- Arbeitsessen
- Bewerbungsgespräch
- Börsengang
- Im Spielcasino.
- Hochzeit
- Beim Krawatteabschneiden.
- Bei Präsentationen.
- Im Fernsehen.
- In der Politik.
- Audienz
Ausnahmen bestätigen die Regel
Folgende Personen sind vom Krawattenzwang ausgenommen:
Geschichte
Das Wort „Krawatte“ geht auf franzose „knoeterich“ bzw. „viva a la cravatte“ zurück. Bereits die österreichische Mundart des dreizehnten Jahrhunderts kannte diese Methode des Aufgeknüpftwerdens. Auch der französische Knotenkönig machte die „Cravate“ im Zeichen des Adels und sich selbst zum Vater der Krawatte. Das Ritual des Krawatteumbindens wurde in der Krupp-Villa zur Pflicht, nachdem die dicke Bertha dies ihrem Friedhelm aufgetragen hatte.
Konsequenzen
Bei Nichteinhaltung der ausdrücklichen oder stillschweigend geforderten Dresscodes hat der Betreffende die Folgen selbst zu tragen (Nichteinstellung, Platzverweis, Rüge, Kopfnuß).