Unnützes Hin- und Herfahren

Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Der Tatbestand des unnützen Hin- und Herfahrens ist genau dann erfüllt, wenn eine Strecke innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Notwendigkeit mehrmals abgefahren wird und dadurch andere Personen belästigt werden.

Da der Begriff „unnützes Hin- und Herfahren“ für den allgemeinen Sprachgebrauch zu sperrig ist, hat sich in der Umgangssprache die verkürzte Bezeichnung „Streife fahren“ durchgesetzt.

This article is issued from Stupidedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.