Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Die Rechtswidrigkeit
Rechtfertigungstatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz
Notwehr (§ 15 OWiG)
Rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG)
Übersicht weiterer Rechtfertigungstatbestände (nicht abschließend)
Rechtfertigender Notstand nach den §§ 228, 904 BGB)
Aggressiver Notstand nach § 904 BGB
Defensiver Notstand nach § 228 BGB
Einwilligung
Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO
Amtsrechte und Dienstpflichten: Behördliche Erlaubnis und Handeln auf Grund dienstlicher Weisung
Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG
Selbsthilferechte nach dem BGB (z. B. §§ 859, 860, 861 BGB)
Theoretische Diskussion: Die Rechtswidrigkeit als negatives Spiegelbild der Tatbestandsmäßigkeit im Gesamtunrechtstatbestand
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