In diesem Kapitel werden 3 bekannte Ungleichungen eingeführt, die auch immer wieder verwendet werden. Mit einer dieser Ungleichungen lassen sich ganzzahlige Potenzen abschätzen. Bei dieser Ungleichung wird kurz auf die Rechenregeln für ganzzahlige Exponenten eingegangen.
Mittel-Ungleichung
- Für nichtnegative Zahlen
,
und
bezeichnet man
als arithmetisches Mittel und
als geometrisches Mittel dieser Zahlen.
Es gilt:
.
Das Gleichheitszeichen gilt genau dann, wenn
.
Wegen der Rechenregeln für Ungleichungen ist diese Behauptung äquivalent zu
.
Für den Beweis ist daher die Existenz von Wurzeln aus nichtnegativen reellen Zahlen keine Voraussetzung.
- Beweis
- Zu zeigen ist also
.
Subtrahiert man auf beiden Seiten
, so ergibt sich:
.
Diese Ungleichung ist offensichtlich richtig, das Gleichheitszeichen gilt genau dann, wenn
.
Ganzzahlige Potenzen
Mit der Bernoullischen Ungleichung lassen sich Potenzen nach unten abschätzen. An dieser Stelle sollen kurz die ganzzahligen Potenzen und paar Rechenregeln eingeführt werden. Die Eindeutigkeit der
-ten Potenz für positive
wurde schon im Abschnitt über natürliche Zahlen gezeigt.
- Definition und Satz
- Sei
und
. Definiert man
-
,
,
- für
:
und
-

- so nennt man
den Exponenten und
die Basis der Potenz
.
- Seien
und
und bei negativem Exponenten die zugehörige Basis von Null verschieden. Dann gelten folgende Rechenregeln:
-

-

-
und
-
.
- Beweis
- Die Beweise können einfach mit vollständiger Induktion über
oder
gezeigt werden. Eine Fallunterscheidung in
und
für
oder
ist in einigen Fällen hilfreich.
Bernoullische Ungleichung
- Für alle
,
, und alle
gilt:
-
.
- Das Gleichheitszeichen gilt genau dann wenn
oder wenn
und
.
- Beweis
- Der Beweis erfolgt über vollständige Induktion über
:
: ist klar, hier gilt auch für alle
das Gleichheitszeichen.
:
.
- Durch ausmultiplizieren ergibt sich:
.
: Für
ist auch
also
und das zeigt die Gültigkeit der Ungleichung für
.
und
: Dann ist
, also
.
- Das Gleichheitszeichen kann also höchstens dann auftreten, wenn
. Wenn aber
gilt, rechnet man leicht nach, dass das Gleichheitszeichen für alle
gilt.
- Satz
- Sei
mit
. Dann gilt für alle 
-

- Beweis
- Setzt man
in der Bernoullischen Ungleichung, so folgt:
.
Schwarzsche Ungleichung
- Satz
- Sei
und seien
,
reelle Zahlen. Dann gilt:
-

-
- Gleichheit gilt genau dann, wenn es reelle Zahlen
gibt, so dass für alle
:
-
und 
Zunächst wird das Summenzeichen (mit zwei Rechenregeln) definiert und eine äquivalente Schreibweise der Schwarzschen Ungleichung, ohne Wurzeln, angegeben. Die Rechenregeln lassen sich mit vollständiger Induktion zeigen (und bleiben Ihnen zur Übung überlassen).
- Definition und Satz;
- Seien
und
,
,
reelle Zahlen.
- Eine Summe sei mit dem Summenzeichen wie folgt definiert:
sowie
.
nennt man Summationsindex.
Dann gilt:
und
.
Die Schwarzsche Ungleichung lässt sich jetzt wie folgt darstellen und wird auch in dieser Form bewiesen:
-
.
- Beweis
- 1. Hilfssatz
-
für 
- Beweis des Hilfssatzes
- Mit den Rechenregeln für Ungleichungen lässt sich leicht zeigen, dass
für
. Daraus folgt (mit vollständiger Induktion):
.
- Wegen "
für
" (was sich wiederum leicht mit den Rechenregel für Ungleichungen zeigen lässt) folgt unmittelbar der Hilfssatz.
- 2. Mit etwas Rechenaufwand wird nun die Schwarzsche Ungleichung direkt bewiesen (zunächst noch nicht für das Gleichheitszeichen):
- Seien:
. Zu zeigen ist (1): 
- Es gilt:

-

- Wählt man nun
so erhält man
-
oder mit Ungleichung (1) 
- Für
muss auch
für
gelten. Es folgt
und das zeigt die Behauptung.
- Mit
folgt
, damit ergibt sich aus obiger Ungleichung (1)
und das zeigt die Behauptung.
- 3. Nun für das Gleichheitszeichen:
- 3.1. Es gelte also das Gleichheitszeichen:
- Für
muss auch
für
gelten und die reellen Zahlen
erfüllen die die Behauptung (analog für
).
- Sei
. Dann gilt das Gleichheitszeichen auch in allen oben stehenden Ungleichungen. Mit dem Hilfssatz folgt
für
. Mit den oben definierten
ist die Behauptung also erfüllt.
- 3.2. Es gelte
für
:
- Sei
(falls
verfährt man mit
entsprechend).
- Es folgt
, also
und das zeigt die Behauptung.
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