Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein Begriffspaar aus dem Polizei- und Ordnungsrecht.

Es umfasst die beiden Bereiche:

In den letzten Jahren wurde in den Polizei- bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetzen Deutschlands bei gleichzeitiger Nennung der beiden Termini dogmatisch korrekter Weise auf die Formulierung „Öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ umgestellt.

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