Eine öffentliche Stelle bezeichnet im deutschen Recht sowohl Behörden als auch die Organe der Rechtspflege (z. B. Gerichte) und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes oder eines Landes (z. B. militärische Dienststellen), der bundes- oder landesunmittelbaren Körperschaften, der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.

Eine Legaldefinition des Begriffs der öffentlichen Stelle findet sich in § 6 Abgabenordnung (AO).

Eine Behörde ist eine öffentliche Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt § 6 Abs. 1 AO.

Im Gegensatz zur öffentlichen Einrichtung im Sinne des deutschen Kommunalrechts muss die öffentliche Stelle der Bevölkerung nicht im Allgemeinen, z. B. für Zwecke der Daseinsvorsorge, zugänglich sein.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.