Die Überentnahme ist ein Rechtsbegriff aus dem Steuerrecht gemäß § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG.
Eine Überentnahme ergibt sich, wenn im Wirtschaftsjahr ein höherer Geldbetrag entnommen wird, als Gewinn erwirtschaftet und Privateinlagen geleistet worden sind.
Er wird folgendermaßen berechnet:
Überentnahme= Entnahmen ./. Gewinn ./. Einlagen
Ist das Ergebnis dieser Berechnung positiv, liegt eine Überentnahme vor. Ist die Zahl gleich "null" oder kleiner "null", liegt keine Überentnahme vor.
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