Die Abfallschlüsselnummer (ASN) dient der Klassifizierung von Abfällen auf der Basis der Abfallverzeichnis-Verordnung. Sie setzt sich aus sechs Stellen zusammen die aus drei Zahlenpaaren besteht:
- 12 xx xx Entstehungsbranche 12
- 12 34 xx branchentypischer Prozess 34
- 12 34 56 numerische Aufzählung 56
Seit dem 1. Januar 1999 gibt es offiziell die sechsstelligen Abfallschlüsselnummern, in Kraft getreten per 1. Januar 2002; zuvor waren es in Deutschland fünf Stellen. In Österreich gilt immer noch die ÖNorm S2100 für die Einstufung von Abfällen, die ebenfalls eine fünfstellige Nummer für die Abfälle vorsieht.
Beispiele:
- 03 03 01 - Rinden- und Holzabfälle
- 03 03 09 - Kalkschlammabfälle
- 08 03 12 - Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
- 08 04 17 - Harzöle
- 16 - Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
- 16 06 - Batterien und Akkumulatoren
- 16 06 01* - Bleibatterien
- 17 - Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
- 17 04 - Metalle
- 17 04 03 - Blei
Die erste und letzte Zahl der Liste:
- 01 01 01 - Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
- 20 03 99 - Siedlungsabfälle a. n. g.
Abkürzungen:
- a. n. g. = anderweitig nicht genannt
- * = gefährlicher Abfall
Weblinks
- Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) - zuletzt geändert 24. Februar 2012
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