Bei Ausfall des allgemeinen Stromnetzes sorgt eine Ersatzstromversorgungsanlage – auch Netzersatzanlage (NEA) genannt – im Rahmen einer sogenannten „allgemeinen Ersatzstromversorgung“ (AEV) für die Stromversorgung ausgewählter Verbraucher oder Anlagenteile. Die Weiterversorgung wird in diesem Fall von der AEV mit einem Notstromaggregat oder Batterien übernommen. Die Umschaltung erfolgt von Hand oder auch automatisch.

Im Gegensatz zu einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) ist im Falle einer vor Ort verfügbaren, im Bereitschaftsmodus befindlichen Ersatzstromversorgungsanlage in der Phase des Stromnetzkollabierens ein kurzzeitiger Spannungseinbruch möglich, der zur Folge hat, dass eine Glühlampe flackert oder Computer abstürzen.

Ersatzstromversorgungsanlagen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, je nach integrierter Technik. Darüber hinaus sind stationär installierte und mobile Ersatzstromversorgungsanlagen voneinander zu unterscheiden.

Siehe auch

Literatur

  • Günter G. Seip (Mitarb.): Elektrische Installationstechnik., Teil 1: Energieversorgung und -verteilung. 3., wesentlich überarb. Aufl., Siemens-Aktienges., Berlin usw. 1993, Kap. 12 „Ersatzstromversorgungsanlagen“: S. 379–410.
  • Hinweise zur Ausführung von Ersatzstromversorgungsanlagen in öffentlichen Gebäuden: (Ersatzstrom 98) / aufgestellt und hrsg. vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), Bonn., Ernst Zschäbitz (Mitarb.); Bernhard GmbH, Wermelskirchen 1998.

Einzelnachweise

  1. Ersatzstromversorgung. In: Techniklexikon.
  2. Dr. Rüdiger Paschotta: Notstromversorgung. In: RP-Energie-Lexikon. 9. August 2020.
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