Altvorpommern, auch Alt-Vorpommern wurde der Teil Vorpommerns genannt, der mit dem Frieden von Stockholm 1720 von Schweden zu Preußen kam.
Geschichte
Die Bezeichnung Altvorpommern wurde für dieses Gebiet erst verwendet, nachdem auch der 1720 bei Schweden verbliebene Teil Schwedisch-Pommerns 1815 zu Preußen kam und dann Neuvorpommern genannt wurde.
Während Neuvorpommern nach 1815 eine gewisse Zeit eine rechtliche Sonderstellung im preußischen Staat genoss, war dies für Altvorpommern ebenso wie für Hinterpommern nicht der Fall. Jedoch wurde der 1823 gebildete Pommersche Provinziallandtag getrennt nach Neuvorpommern, Altvorpommern und Hinterpommern gewählt. Während Neuvorpommern 1823 einen eigenen Kommunallandtag von Neuvorpommern und Rügen erhielt, wurde für Altvorpommern gemeinsam mit Hinterpommern ein Kommunallandtag von Altvor- und Hinterpommern gebildet. Beide Kommunallandtage bestanden bis 1881.
Mit dem allmählichen Verlust der Sonderstellung Neuvorpommerns wurden die Namen Neuvorpommern und Altvorpommern ungebräuchlich.
Landesdirektoren in Vorpommern (Altvorpommern)
- 17??–1752Philipp Erdmann von Parsenow (1686–1752)
- 1754–1763Carl Friedrich von Sydow (1698–1763)
- 1763–1787Peter von Glasenapp (1713–1787)
- 1787–1800Carl von Massow (1735–1807)
- 1801–1809Heinrich Peter von Podewils (1749–1809)
Siehe auch
Literatur
- Johannes Hinz: Pommern. Lexikon. Bechtermünz Verlag, Augsburg 1996, ISBN 3-86047-185-6, S. 31.
Fußnoten
- ↑ Theodor Wengler: Der Provinzialverband Pommern. Verzeichnis der Mitglieder des Provinziallandtages. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern, Reihe V, Band 44. Böhlau Verlag, Köln Weimar Wien 2008, ISBN 978-3-412-20109-8, S. 2.
- ↑ Harald Lutter: Zur verfassungsgeschichtlichen Stellung des Provinzialverbandes Pommern und seiner ständischen Vorformen. In: Baltische Studien. Band 80 N.F., 1994, ISSN 0067-3099, S. 67.