Unter Altenhilfe sind in Deutschland gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen zu verstehen. Das kann in Institutionen oder in offener, so genannter niederschwelliger Weise geschehen.
„Offen“ meint dabei nicht die räumliche Anlage, sondern den hohen Grad an Unverbindlichkeit für die Klienten. So kann eine Tagespflegeeinrichtung stundenweise oder regelmäßig besucht werden.
Ein Altenheim ist eine „Einrichtung der Altenhilfe“, dessen Träger eine gemeinnützige Organisation oder ein Gewerbebetrieb ist. Auch ambulante Dienste und Sozialstationen sind „Einrichtungen der Altenhilfe“, die betreuungsbedürftige Menschen durch die Alten- und Krankenpflege betreuen. Mitarbeitende dort sind Teil der professionellen Pflege mit unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen.
Das Berufsfeld der Altenpflege, befasst sich mit der Betreuung und der Pflege. Diese wird als Altenhilfe bezeichnet. Die Altenpflege führt diese Hilfe auch in diesen Institutionen durch: Altentagesstätten und Pflegeheimen mit den Schwerpunkten, der Gerontopsychiatrie, Tagesklinik, Gerontopsychiatrie als Teil eines Krankenhauses oder auf individueller Vertragsbasis.
Unter Altenhilfe wird eine Form der sozialen Betreuung verstanden, die über pflegerische oder hauswirtschaftliche Betreuungsformen hinausgeht und von der Caritas und der Diakonie, also im Rahmen der Kirchengemeinden, angeboten werden.
Siehe auch
- Seniorenrat (auch Kreis-, Landesseniorenrat)
- Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe
Literatur
- David Thiele: Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung. 2016 ISBN 978-3-658-11774-0.
- Nando Belardi, Marlies Fisch: Altenhilfe. Eine Einführung für Studium und Praxis. Beltz Verlag, Weinheim und Basel 1999.
Weblinks
- Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln
- Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA) in Hannover
- Forum für eine kultursensible Altenhilfe