Altstadtrathaus oder Altstädtisches Rathaus bezeichnet ein Rathaus für eine früher rechtlich eigenständige Stadt, an die sich später eine ursprünglich rechtlich selbständige Neustadt oder noch weitere Stadtkerne angehängt haben. Die neueren Stadtkerne waren oft rechtlich weiterentwickelt und hatten mehr Freiheiten, so dass deren Rathäuser oft sogar älter und größer waren als die Altstadtrathäuser. Beispiele sind:

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