Mit der Ambulantisierungsquote wird in der Sozialpädagogik der Anteil der behinderten Menschen bezeichnet, die Leistungen des ambulant betreuten Wohnens in Anspruch nehmen, im Gegensatz zu solchen, die in stationären Einrichtungen wie Heimen leben.
Die Ambulantisierungsquote wird meist getrennt für seelisch, geistig und körperlich behinderten Menschen erfasst. Während 70 Prozent aller seelisch behinderten Menschen ambulant betreut werden, ist das lediglich bei 30 Prozent der geistig und körperlich behinderten Menschen der Fall. Es gibt teils erhebliche Unterschiede zwischen den deutschen Bundesländern: während in Hamburg über 80 Prozent aller seelisch behinderten Menschen ambulant betreut werden, müssen in Sachsen-Anhalt 70 Prozent aller seelisch behinderten Menschen in Heimen leben.