Das Amt Eutin war ein Verwaltungsbezirk des Fürstbistums Lübeck und des Fürstentums Lübeck. Es ist heute Teil von Schleswig-Holstein. Sitz des Amtes Eutin war Eutin.

1879 wurden die Ämter im Fürstentum Lübeck zugunsten der Regierung in Eutin aufgelöst – wobei die gerichtliche Zuständigkeit aufgrund der Reichsjustizgesetze an die Amtsgerichte überging.

Das Amt Eutin umfasste (nach dem Inkrafttreten der neuen Oldenburger Gemeindeordnung am 1. November 1859) die Gemeinden:

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