Das Amt Kronberg (bis 1933 als Amt Cronberg bekannt) war ein Kurmainzer und nassauisches Amt mit Sitz in Kronberg im Taunus.

Mit dem Aussterben des Geschlechtes Cronberg fiel die Herrschaft Cronberg 1704 an Kurmainz. Kurmainz gliederte das neu erworbene Gebiet nicht dem benachbarten Oberamt Königstein ein, sondern bildete ein eigenständiges Amt Kronberg. Es bestand aus Stadt und Burg Kronberg, Oberhöchstadt und Eschborn. Auch nach der Verwaltungsreform von 1782 blieb das Amt Kronberg selbständig.

Zwischen der protestantischen Bevölkerung des Amtes und dem katholischen Kurstaat kam es zu religiösen Konflikten. Siehe hierzu Streitkirche.

Nach dem Ende des Kurstaates fiel das Amt mit dem Reichsdeputationshauptschluss an Nassau-Usingen, das 1806 im Herzogtum Nassau aufging. 1804 wurden Falkenstein, Altenhain, Neuenhain, Schneidhain, Soden und Sulzbach dem Amt Kronberg zugeschlagen.

1810 wurde das Amt aufgelöst und überwiegend dem Amt Oberursel zugeschlagen.

Organisation

Dem Amt stand ein Amtmann vor. Dieses Amt wurde von einem Mitglied des Kurmainzer Geheimen Rates mitverwaltet. Vor Ort befanden sich der Keller und andere Verwaltungsbeamte wie ein Amtsschreiber, Förster und ein Amtsdiener.

Personen

Amtmänner

  • Philipp Franz von Knebel von Katzenelnbogen (1790)

Keller

  • Anselm Siegmund Brückner (1790)

Literatur

  • Günter Christ und Georg May: Erzstift und Erzbistum Mainz territoriale und kirchliche Strukturen. Band 6,2 des Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, 1997, ISBN 3429018773, S. 309–310.
  • Heinrich Karl Kurz: Das Churfürstlich Mainz’sche Land-Recht vom Jahre 1755: Mit Erläuterung und Ergänzung aus dem gemeinen Rechte, und unter Vergleichung mit den rheinischen, sowie mit anderen Partikularrechten fränkischen Ursprungs, mit der Frankfurter Reformation etc. 1866, S. 31, online.
  • Kurmainzischer Hof- und Staats-Kalender: auf d. Jahr 1790. S. 234, online.
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