Amt für Agrarordnung ist seit 1970 die Bezeichnung von nachgeordneten Behörden in Nordrhein-Westfalen, die sich hauptsächlich um Flurbereinigung im ländlichen Raum kümmerten.
In Preußen wurden zu Beginn des 19. Jahrhunderts Spezialkommissionen gebildet, die ab 1919 „Kulturämter“ hießen. 1958 wurden in Nordrhein-Westfalen die Kulturämter in „Ämter für Flurbereinigung und Siedlung“ umbenannt und seit 1970 führen sie die heutige Bezeichnung „Ämter für Agrarordnung“.
Ihre wesentlichen Aufgaben liegen heute auf den Gebieten Flurbereinigung, ländliche Siedlung, Dorferneuerung und Verbesserung der Agrarstruktur.
In Hessen wurde ein Teil der früheren Aufgaben der Kulturämter auf die Ämter für Bodenmanagement und ein Teil auf die Landwirtschaftsämter übertragen.