Appropriation (lat. appropriatio, von appropriare, „erwerben, (sich) aneignen, zu eigen machen“) bezeichnet die Aneignung sowohl von Sachen, also den Erwerb eines Eigentums, als auch die Aneignung im philosophisch-geisteswissenschaftlichen Sinne.
Speziell bezeichnet Appropriation
- in der Soziologie einen sozialen Prozess der Aneignung als Quelle für Eigentum, siehe Appropriation (Soziologie)
- im Lehnsrecht den Erwerb eines Lehens durch den ursprünglichen Lehnsnehmer (lat. appropriatio feudi)
- in der Theologie Thomas von Aquins die Zuordnung eines der Wesensattribute der Dreifaltigkeit (Macht, Weisheit, Gutheit) zu einer ihrer drei Personen
- in der bildenden Kunst das bewusste Kopieren oder Imitieren eines anderen Künstlers, siehe Appropriation Art
Abweichend davon wird die »Aneignung herrenlosen Gutes« als Okkupation bezeichnet.
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