Arbeitsbedingung steht für:
- Voraussetzungen zur schöpferischen Auseinandersetzung des Menschen, siehe Arbeit (Philosophie)
- den sozialen Rahmen der Erwerbstätigkeit, siehe Arbeit (Sozialwissenschaften)
- die volkswirtschaftlichen Kofaktoren der Produktion, siehe Arbeit (Volkswirtschaftslehre)
- den betriebswirtschaftlichen Rahmen der Arbeit, siehe Arbeit (Betriebswirtschaftslehre)
- arbeitswissenschaftlich die Strukturen zur Arbeitsausführung, siehe Arbeitssystem, Arbeitsgestaltung und Ergonomie
- im deutschen Arbeitsrecht die für ein Arbeitsverhältnis wirksamen Konditionen, siehe Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)
Siehe auch:
Wiktionary: Arbeitsbedingung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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