Mit Archivwürdigkeit bezeichnet man im Archivwesen die Eigenschaft von zu übernehmenden Archivgut in ein historisches Endarchiv. Die Ermittlung der Archivwürdigkeit geschieht durch den Vorgang der archivischen Bewertung. Nicht archivwürdiges Schriftgut wird in der Regel kassiert. Unterlagen sind archivwürdig, wenn sie für Fragestellungen in der Zukunft auswertbar erscheinen.

In Deutschland spielt der Begriff nicht nur in Bewertungsdiskussionen eine zentrale Rolle, sondern auch in den Archivgesetzen der Länder und des Bundes.

Literatur

  • Simone Chiquet: Was heisst eigentlich archivwürdig? In: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte. Bd. 51, 2001 (Volltext).
  • Arne Cordes, Deborah Rohne, Stephan Streicher: Bauakten der Justiz: Anwärter urteilen über Ewigkeitswert, Saxarchiv-Blog, 21. August 2023.
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