Als Austauschverfahren bezeichnet man Folgendes:

  • ein Steuerverfahren, bei dem Neuteile durch Altteile ersetzt werden und dabei eine gesonderte Steuer entrichtet werden muss, siehe Altteilsteuer
  • ein mathematisches Verfahren, siehe Austauschverfahren (Mathematik)
  • Abkommen für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr von Güter- und Personenwagen sowie Triebfahrzeugen, siehe Code für das Austauschverfahren

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