Als Austauschverfahren bezeichnet man Folgendes:
- ein Steuerverfahren, bei dem Neuteile durch Altteile ersetzt werden und dabei eine gesonderte Steuer entrichtet werden muss, siehe Altteilsteuer
- ein mathematisches Verfahren, siehe Austauschverfahren (Mathematik)
- Abkommen für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr von Güter- und Personenwagen sowie Triebfahrzeugen, siehe Code für das Austauschverfahren
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