Eine Spitalkirche (Hospitalkirche, auch Spittelkirche) war eine mildtätige Stiftung im Mittelalter, im engeren Sinne oft auch als Hospitalstiftung bezeichnet. Es waren meist Krankenanstalten, Pflegeheime oder Altersheime, denen ein eigenes Kirchengebäude angehörte. Die Bürgerspitalkirchen in größeren Städten waren dabei nur jenen Einwohnern vorbehalten, die das Bürgerrecht der Stadt besaßen, in solchen Städten gab es dann auch weitere Spitäler und Spitalskirchen für Nichtbürger. Die Wörter Hospital und das davon gekürzte Spital leiten sich vom lateinischen hospes (Gastfreund, Wirt) bzw. von dem dazugehörigen Adjektiv hospitalis (des Gastfreundes, zum Gastfreund gehörig) ab. Ursprünglich bezeichnete Hospital ein meist christlich geführtes Armenhaus.

Nach spätmittelalterlichen Vorstellungen erforderte Krankenpflege hohe Räume, gute Lüftung und ständige Überwachung. Diese waren in den Kirchen angeschlossenen Anbauten durch Emporen oder hochgelegene Laufgänge gegeben. In Spitalkirchen ermöglichte man den Kranken auch den Blick auf den Hochaltar. Dabei waren die Spitalstrakte in der Regel durch Fenster oder Arkadengänge mit den Spitalskirchen verbunden. So bot sich ihnen die Möglichkeit, Gottesdienste mitzuerleben und damit die seelischen Kräfte zu stärken. Manche hegten auch die Hoffnung auf ein Wunder. Die Unterstützung der Hospitalstiftungen durch wohlhabende Bürger waren im Mittelalter auch von der Zuversicht getragen, durch sichtbare christliche Nächstenliebe im Diesseits – in Form von milden Gaben an den Armen – Vergebung von Sünden und Sündenstrafen im Jenseits zu erlangen. Dementsprechend war es für Kranke auch selbstverständlich, täglich für ihre Wohltäter zu beten.

Spitalkirchen

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Siehe auch

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