Bayerischer Jugendring
(BJR)
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung April 1947
Sitz München
Zweck Jugendverbandsarbeit, Landesjugendamtaufgaben
Vorsitz Philipp Seitz
Vize: Ilona Schuhmacher
weitere Mitglieder: Anna Gmeiner, Hannah Conrad, Maria Klimovskikh, Christian Kuhnle, Christian Löbel, Florian Hörlein, Frederik Börner
Geschäftsführung Gabriele Weitzmann
Umsatz 27.813.996 Euro (2020)
Website www.bjr.de

Der Bayerische Jugendring (BJR) KdöR ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, -gemeinschaften und -initiativen in Bayern. Der BJR ist die Arbeitsgemeinschaft der 34 landesweiten und 40 (über-)regional tätigen Jugendverbände und 323 örtlichen Jugendgruppen in Bayern. Strukturell ist er in sieben Bezirksjugendringe sowie 96 Stadt- und Kreisjugendringe gegliedert. Der BJR setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Bayern ein. Zudem sind dem BJR durch Rechtsverordnung seit 1993 alle wesentlichen Aufgaben eines Landesjugendamts nach § 85 Abs. 2 SGB VIII übertragen worden.

Geschichte

Der BJR wurde nach dem Zweiten Weltkrieg 1947 als Folgeorganisation des von 1946 bis 1947 bestehenden Landesjugendausschusses gegründet. Der erste Vorsitzende war Alois Johannes Lippl. 1948 war Martin Faltermaier der Präsident des BJR. Der Vizepräsident war bis 1951 Heinz Beck. Im Geiste der Völkerverständigung wurden Weiterbildungen von Lehrkräften in Jugendleiterschulen, beispielsweise in Schloss Neubeuern und Niederpöcking, sowie ab Mitte 1949 auf Veranlassung der Jugendabteilung der US-amerikanischen Militärregierung in Bayern Austauschprogramme durchgeführt, in denen Delegationen (denen unter anderen Alfred Christmann, Gerhard Fauth, Willy Ginhold (DGB), Anton Graßl, Helene Guyot, Karl Maly (BJR) und Lilo Ramdohr angehörten) in die Vereinigten Staaten reisten. Den Delegierten wurden moderne Erkenntnisse der Jugendpsychologie vermittelt, und diese flossen so erstmals in die deutsche Jugendarbeit der Nachkriegszeit ein.

Ehemalige Präsidenten

  • 1947–1948: Alois Johannes Lippl
  • 1948–1953: Martin Faltermaier
  • 1953–1957: Eugen Polz
  • 1957–1964: Arthur Bader
  • 1964–1971: Hermann Kumpfmüller
  • 1971–1981: Adolf Waibel
  • 1981–1989: Robert Sauter
  • 1989–2001: Gerhard Engel
  • 2001–2010: Martina Kobriger
  • 2011–2023: Matthias Fack
  • ab 2023: Philipp Seitz

Struktur

Der Bayerische Jugendring verwaltet sich selbst und wird dabei von der Bayerischen Staatsregierung beaufsichtigt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt er eine Sonderstellung unter den Jugendringen in Deutschland ein, denn damit übernimmt der BJR auch öffentliche Aufgaben. Für den Bereich der Jugendarbeit nimmt er zum Beispiel zudem die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Von Jugendorganisationen gewählte Gremien des BJR befassen sich mit Aufgaben, die in anderen Ländern von staatlichen Behörden ausgeführt werden. Mitglieder des Bayerischen Jugendrings sind die meisten in Bayern aktiven Jugendverbände, welche aus ihren Reihen Vertreter in die Versammlungen des Bayerischen Jugendrings und seiner Gliederungen entsenden.

Der Bayerische Jugendring hat lokale Untergliederungen entsprechend den Gebietskörperschaften in Bayern. Er ist die Arbeitsgemeinschaft der 34 landesweiten und 40 (über-)regional tätigen Jugendverbände und 323 örtlichen Jugendorganisationen in Bayern.

Strukturell ist er in sieben Bezirksjugendringe, deren Zuständigkeitsbereich den bayerischen Regierungsbezirken entspricht, sowie 96 Stadt- und Kreisjugendringe, entsprechend den Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert. Seine Mitgliedsorganisationen erreichen mit ihren Angeboten mehr als zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Bayern.

Die Gliederungen des Bayerischen Jugendrings sind rechtlich nicht eigenständig, sondern vom Bayerischen Jugendring abhängig. In ihrer Entscheidungsfindung und ihrem Handeln sind sie aber weitgehend selbständig, für ihre Finanzierung kommen zum größten Teil die entsprechenden lokalen Gebietskörperschaften auf. Die Vollversammlungen der Gliederungen auf allen Ebenen bestehen aus Delegierten der im jeweiligen Gebiet tätigen Mitgliedsverbände, auf Bezirks- und auf Landesebene sind auch Delegierte der niedrigeren Jugendring-Ebenen vertreten.

Der Jugendring wählt einen Vorstand aus seiner Vollversammlung und unterhält eine Geschäftsstelle mit hauptberuflichem Personal zur Erfüllung seiner Aufgaben, die auf Landesebene vom Präsidenten bzw. auf Bezirks- und Kreis- oder Stadtebene vom jeweiligen Vorsitzenden geleitet wird.

Einrichtungen

Der Bayerische Jugendring ist Träger von Einrichtungen für die Jugendarbeit mit bayernweiter Bedeutung. In Gauting betreibt er das Institut für Jugendarbeit, das Fortbildungsangebote für Mitarbeiter in der Jugendarbeit anbietet. Seit 1997 ist er Träger des Koordinierungszentrums Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem in Regensburg. Seit 2012 ist der Bayerische Jugendring Träger der Landeskoordination Schule ohne Rassismus. Auch die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus (LKS) ist eine Einrichtung des Bayerischen Jugendrings.

Mitgliedsverbände

Einzelnachweise

  1. Ellen Latzin: Lernen von Amerika? Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2005, S. 359 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Webseite der ditib-jugend.bayern
  3. Webseite Alevitische Jugend
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