Das Balkensignal zählt zur Gruppe der Lichtzeichenanlagen und dient der Regelung von Straßenbahnzügen, Oberleitungsbussen, Linienomnibussen und Taxen im Straßenverkehr, wenn diese Verkehrsmittel vom übrigen Fahrzeugverkehr abweichende Signalphasen erhalten. Äußerlich ähneln die Signalgeber denen einer konventionellen Signalanlage, die Lichtzeichen unterscheiden sich jedoch in ihrer Darstellung. So wird die Rotzeit als quer liegender Balken in weißer Farbe dargestellt, die Übergangszeit wird durch einen Kreis angezeigt. Bei Beginn der Freigabezeit kann entweder ein auf der Spitze stehendes Dreieck oder ein senkrecht bzw. diagonal stehender Balken aufleuchten. Im Falle des Dreiecks, auch Permissivsignal genannt, muss der Fahrer dem vorfahrtberechtigten Verkehr Vorrang geben. Dieses Signal kann mit dem „Zeichen 205: Vorfahrt gewähren!“ verglichen werden. Im Falle des Balkens ist die Fahrt in die entsprechende Richtung freigegeben, analog einem Pfeil in einer grünen Signallaterne. Durch diese Unterschiede sind die Begriffe mit den übrigen Lichtzeichen unverwechselbar.

Verbindlich geregelt sind die Signale in Deutschland in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und in der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).

Siehe auch

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