Der Bayerische Theaterpreis ist ein seit 1997 von der Staatsregierung Bayerns vergebener Preis für hervorragende Leistungen von Bühnen im deutschsprachigen Raum. Er wurde offenbar nur bis 2002 verliehen.

Preise

Der Preis wird für Eigenproduktionen des laufenden Jahres oder des Vorjahrs in den Kategorien Schauspiel, Oper und Tanz sowie anderer Theaterformen (z. B. Operette, Musical) vergeben (Preisgeld bis zu € 50.000). Außerdem werden regelmäßig nicht kategorisierbare "andere Theaterereignisse" mit einem Preis bedacht. Seit 2002 gibt es auch einen Preis in der Sparte Kinder- und Jugendtheater (Preisgeld bis zu € 25.000). Das Preisgeld muss innerhalb der nächsten drei Jahre für künstlerische Projekte verwendet werden, die aus dem laufenden Etat des Theater ansonsten nicht oder nicht in dieser künstlerischen Ausgestaltung finanziert werden könnten.

Zusätzlich zu den Preisen für Bühnen wurde 1997 bis 2001 ein Einzelpreis an eine Einzelperson für besondere Leistungen vergeben. Erstmals 1998 und seit 2000 regelmäßig wird ein nicht dotierter Ehrenpreis des bayerischen Ministerpräsidenten an eine Einzelperson des Theaterlebens vergeben.

Jury

Die Vergabe des Preises wird vom bayerischen Ministerpräsidenten entschieden. Vorschläge unterbreitet eine Jury aus Schauspielern, Intendanten, Kritikern, Autoren und einem Kulturbeamten. Die Jury wird ihrerseits vom Kuratorium Bayerischer Theaterpreis beraten, die sich aus Intendanten der bayerischen Staatstheater, dem Präsidenten der Bayerischen Theaterakademie und einem Vertreter des Kunstministeriums zusammensetzt.

Preisträger

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2005

  • @2Vorlage:Toter Link/www.stmwfk.bayern.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2022. Suche in Webarchiven.)
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