Tarifbestimmungen sind ein Regelwerk im öffentlichen Personenverkehr, in dem die Fahrpreise (Beförderungsentgelte) und Benutzungsbedingungen der einzelnen Fahrausweise festlegt sind. Sie gelten für die Beförderung von Personen sowie für die Beförderung von Sachen und Tieren auf den Linien der Verkehrsunternehmen, z. B. im öffentlichen Personennahverkehr.

Im Einzelnen werden in Tarifbestimmungen die folgenden Regelungen des Tarifsystems dargestellt:

  • die Tarifstruktur (z. B. die Einteilung in Tarifgebiete oder Zonen)
  • die Art der Fahrkarten (das Fahrkartensortiment)
  • Einzelbestimmungen zu den einzelnen Fahrkartenarten (Beschreibung der angebotenen Fahrausweisarten)
  • besondere Bestimmungen u. a. zur Beförderung von Schwerbehinderten oder von Polizeibeamten in Uniform.

Die Tarifbestimmungen werden durch separate Beförderungsbedingungen ergänzt; beide entweder durch das Verkehrsunternehmen oder den Verkehrsträger, z. B. den Verkehrsverbund, festgelegt und gelten nebeneinander. Beförderungsbedingungen können auch z. B. landesweit einheitlich geregelt und durch die regionalen Unternehmen bzw. Verbünde einzeln übernommen werden (dies ist zzt. in Nordrhein-Westfalen der Fall).

Siehe auch

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