Das Wort Benefizium bezeichnet
- das im Mittelalter zur erblichen Nutzung überlassenes Land bzw. Amt, siehe Lehen
- das mit Einkommen verbundene Kirchenamt, siehe Pfründe, als Benefizium fori ein Vorrecht der Geistlichkeit in der Gerichtsbarkeit
- ein ehemaliger römisch-katholischer Amtstitel, heute formalrechtlicher Status, siehe Benefiziat
- wörtlich übersetzt: Wohltätigkeit
- in der Rechtsprechung altertümlich für eine Rechtswohltat; so das benefizium competentiae, das Recht des Schuldners, das zum Leben Notwendige von der einem Gläubiger zustehenden Summe zurückzubehalten, oder das benefizium deliberandi, die dem Erben zustehende Frist zur Überlegung, ob er eine Erbschaft annehmen will oder nicht
Siehe auch:
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