Der Rangierleiter, in Österreich Verschubleiter, ist der Verantwortliche für das Leiten und die Durchführung der Rangierbewegungen.
Schweiz
Der Rangierleiter verständigt alle beteiligten Rangierer und den Triebfahrzeugführer über die auszuführenden Arbeiten und teilt die Aufgaben zu. Die Funktion des Rangierleiters wird in der Regel durch einen Rangierer wahrgenommen. Ist der Lokomotivführer alleine, übernimmt er die Funktion des Rangierleiters. Der Rangierleiter beobachtet während der Fahrt den Fahrweg. Er hat seinen Standort so zu wählen, dass er den Fahrweg überblicken und die Signale einwandfrei erkennen kann.
Deutschland
Der Rangierleiter war zuständig für die Verständigung der an der Rangierfahrt beteiligten Mitarbeiter und erteilte dem Triebfahrzeugführer Rangiersignale. Nach aktuellem Regelwerk der Deutschen Bahn leitet der Triebfahrzeugführer die Rangierfahrt. Er kann durch einen Rangierbegleiter unterstützt werden. Dies ist zwingend erforderlich bei geschobenen Fahrten zur Beobachtung des Rangierweges von der Spitze der Rangierfahrt aus.
Einzelnachweise
- ↑ Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2020. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2020 (PDF; 9 MB). R 300.1 3.2, Abschnitt Erklärung der Begriffe
- ↑ FDV. R 300.4, Abschnitt 1.2 Leitung
- ↑ FDV. R 300.4, Abschnitt 2.6.1 Beobachten des Fahrweges. Grundatz
- ↑ Lexikon der Eisenbahn. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag, Berlin 1978, S. 566 (Stichwort Rangierer)