Die Beschussämter in Österreich haben laut Beschußgesetz 1951 (Bundesgesetz über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen) die Beschussprüfung von Handfeuerwaffen und Patronen durchzuführen. Dieses dient der Sicherheit für den Umgang mit selbigen. Die erfolgte Prüfung wird durch Anbringen eines amtlichen Beschusszeichens an der Waffe bzw. durch ein Prüfzeichen auf den Packungen für Patronen gekennzeichnet.
Die beiden Beschussämter sind in Wien und Ferlach ansässig.
Die Beschussämter in Österreich sind Dienststellen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.
Beschussinformationen
- Beschussamt Ferlach
- Beschussamt Wien
Auf jeder Handfeuerwaffe, auf jedem einzeln zum Beschuss vorgelegten höchstbeanspruchten Teil und bei Revolvern auf dem Rahmen neben den Beschusszeichen ist das Kennzeichen für Monat und Jahr einmal deutlich sichtbar anzubringen. Die Angabe von Monat und Jahr kann auch in kodierter Form gemäß nachstehender Tabellen erfolgen (§ 19):
Die erste Stelle ist dabei der Produktionsmonat | Die folgenden beiden Stellen sind dann das Produktionsjahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Siehe auch
- CIP-Beschussämter im internationalen Verbund
- Beschussprüfung – zu den einschlägigen Rechtsnormen
Weblinks
- Beschussämter. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, abgerufen am 8. Juli 2020.