Die Beschussämter in Österreich haben laut Beschußgesetz 1951 (Bundesgesetz über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen) die Beschussprüfung von Handfeuerwaffen und Patronen durchzuführen. Dieses dient der Sicherheit für den Umgang mit selbigen. Die erfolgte Prüfung wird durch Anbringen eines amtlichen Beschusszeichens an der Waffe bzw. durch ein Prüfzeichen auf den Packungen für Patronen gekennzeichnet.

Die beiden Beschussämter sind in Wien und Ferlach ansässig.

Die Beschussämter in Österreich sind Dienststellen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Beschussinformationen

  • Beschussamt Ferlach
  • Beschussamt Wien

Auf jeder Handfeuerwaffe, auf jedem einzeln zum Beschuss vorgelegten höchstbeanspruchten Teil und bei Revolvern auf dem Rahmen neben den Beschusszeichen ist das Kennzeichen für Monat und Jahr einmal deutlich sichtbar anzubringen. Die Angabe von Monat und Jahr kann auch in kodierter Form gemäß nachstehender Tabellen erfolgen (§ 19):

Die erste Stelle ist dabei der ProduktionsmonatDie folgenden beiden Stellen sind dann das Produktionsjahr
BuchstabeMonat
EJänner
LFebruar
NMärz
BApril
SMai
ZJuni
GJuli
PAugust
ISeptember
COktober
VNovember
ADezember
BuchstabeJahreszahl
O0
W1
K2
R3
F4
M5
H6
Y7
T8
D9

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Beschußgesetz, Fassung vom 29. August 2020, auf ris.bka.gv.at
  2. Beschussverordnung 2013
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