Die Bezirksrabbinate entstanden in Baden durch Verordnung vom 4. Mai 1827 und teilten die jüdischen Gemeinden in Bezirksverbände, die zugleich Rabbinatsbezirke waren, ein.

Einteilung 1827

Es entstanden folgende 15 Bezirkssynagogen bzw. Bezirksrabbinate:

Die Bezirkssynagogen wurden dem Oberrat der Israeliten Badens unmittelbar unterstellt. Vorsteher war der Bezirksrabbiner und die Bezirksältesten. In Angelegenheiten des Rabbinatsbezirks mussten einmal jährlich alle Ortsältesten gehört werden. Der Bezirksrabbiner führte den Vorsitz.

Spätere Einteilungen

Aufgaben

Die Aufgaben umfassten den Vollzug der landesherrlichen Verordnungen, die Verkündigung und den Vollzug der Verordnungen des Oberrats der Israeliten Badens, Beratungen über Schulangelegenheiten, die Verwaltung von Stiftungen und die Verteilung von Almosen. Zur Finanzierung der Bezirksrabbinate wurden Umlagen von den einzelnen jüdischen Gemeinden bezahlt.

Quellen

  • Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungsblatt Nr. X vom 4. Mai 1827, S. 84ff. und Nr. III vom 8. Februar 1828, S. 20.

Literatur

  • Berthold Rosenthal: Heimatgeschichte der badischen Juden seit ihrem geschichtlichen Auftreten bis zur Gegenwart. Konkordia, Bühl 1927, S. 342 (Reprint. Bissinger, Magstadt bei Stuttgart 1981, ISBN 3-7644-0092-7).
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