Der Bischofssitz ist der Amtssitz eines Bischofs in den vorreformatorischen sowie auch einigen protestantischen Kirchen. Er bildet in der Tradition der alten Kirche den Zweck und die Voraussetzung für das Bischofsamt, das immer an eine Zuständigkeit für die Gläubigen der Bischofsstadt und des umliegenden Territoriums (Diözese) gebunden ist.
Die Bezeichnung geht auf die Kathedra zurück, der Stuhl, von dem aus der Bischof sein Amt ausübt und ein frühchristliches Zeichen für die bischöfliche Autorität darstellt. Im erweiterten Sinne werden auch die Kathedrale (Bischofskirche), in der sich die Kathedra und somit der Amtssitz befindet, als Bischofssitz bezeichnet und ebenso die Stadt, die als Bischofsstadt der Hauptort und meist Namensgeber einer Diözese ist. Manchmal wird auch die gesamte Diözese als Bischofssitz bezeichnet, wobei die umliegenden Gebiete des bischöflichen Territoriums eigentlich vom Hauptort aus verwaltet werden.
Das Bischofsamt leitet sich immer von der Weihe des Bischofs auf einen Bischofssitz ab, auf den sich die apostolische Vollmacht gründet. Aus diesem Grund haben Bischöfe, die de facto nicht mit der Leitung einer Diözese betraut sind, ein Titularbistum als Bischofssitz, dessen Territorium und Jurisdiktion nicht mehr bestehen, und üben ihr Amt als Bischof dieses Titularsitzes aus. Die meisten Titularbischöfe unterstützen als Weihbischof einen Diözesanbischof bei der Leitung seiner Diözese. Andere Titularbischöfe haben Aufgaben an der Römischen Kurie oder im diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls.
Auch der Begriff Bischöflicher Stuhl (lateinisch sedes episcopalis) leitet sich von der Funktion der Kathedra ab und hat die übertragene Bedeutung als Repräsentation des bischöflichen Amtes (daher auch Sedisvakanz) sowie als eigenständiges Rechtssubjekt und Vermögensträger.