Als Riegel bezeichnet man im Fachwerkbau einen kurzen waagerecht verlaufenden Balken, der zwischen zwei Ständern verläuft und mit diesen verzapft ist.

Allgemein werden im Bauwesen kürzere horizontale Stäbe als Riegel bezeichnet. Siehe auch: Pfosten-Riegel-Konstruktion im Fassadenbau
Durchlaufende horizontale Bauelemente, die als Auflager dienen oder auf Biegung beansprucht werden, werden demgegenüber als Rähm oder Schwelle bezeichnet.

Im Gegensatz zu Ständer und Strebe hat ein Riegel in der Regel keine lastabtragende und eine lediglich sekundär aussteifende Funktion. Riegel unterteilen die Zwischenräume von senkrecht und schräg stehenden Wandhölzer, wie Ständer und Streben, in zwei oder auch drei Gefache und unterstützen jeweils die darüber liegende Füllung des Gefachs. Zusätzlich kann der Riegel die Montage der Konstruktion erleichtern, den Abstand zweier benachbarter Ständer fixieren, die Ständer in Konstruktionsebene gegen das Knicken sichern und zur Befestigung einer Beplankung oder anderer Elemente dienen.

Pro Geschoss werden im Fachwerkbau typischerweise zwei Riegel zwischen Schwelle und Rähm eingesetzt. Die Riegel werden meist umlaufend in gleicher Höhe angesetzt, so dass sie in der Fassadenansicht eine Linie bilden.

Im Fenstergefach wird der untere Riegel Brüstungsriegel und der obere Riegel Sturzriegel genannt. Ein Türgefach besitzt nur einen Sturzriegel. Ihre Einbauhöhe bestimmt die Größe von Fenster und Tür. Obwohl statisch nicht notwendig, entspricht der Querschnitt des Riegels meist der Balkenstärke der lastabtragenden Elemente. Traditionell wurden die Zapfungen durch Holznägel gesichert.

Siehe auch

  • Klaspe – ein norddeutscher Begriff für Riegel in Brettertüren und -toren

Literatur

  • Tabellenbuch für das Bau- und Holzgewerbe, Ausgabe B, Wilhelm Friedrich, Fachbuchverlag GmbH Leipzig, 1951

Einzelnachweise

  1. Franz Krämer: Grundwissen des Zimmerers. 2. Auflage. Bruderverlag Karlsruhe, 1988, ISBN 3-87104-052-5, S. 263, 273.
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