Das Buchenblatt ist in der Heraldik eine gemeine Figur und wird als Einzelblatt oder als eine kleinere Menge im Wappen dargestellt.
Das Buchenblatt ist nur ein Teil der Pflanze, der neben dem Baum, dem Ast oder der Frucht Buchel als Wappenfigur verwendet wird.
Die mehr oder weniger gezackten Laubblättern der Rotbuche (Fagus sylvatica) können in allen heraldischen Farben im Wappen sein, Grün und Gold wird bevorzugt. Die Blätter werden mit oder ohne Stiel, gelegentlich auch durchbrochen im Schild oder Feld dargestellt. Als gestürzt wird die Figur blasoniert, wenn der Stiel nach dem Schildhaupt zeigt, anderenfalls ist das Blatt steigend. Mit ein paar Blattrippen sollten die natürlichen Buchenblättern angedeutet, aber bei der Wappenbeschreibung vernachlässigt werden.
Die Figur Buchenblatt kann mit anderen Wappenfiguren in einem Wappenfeld sein.
- Mit sieben grünen Buchenblättern belegtes Bord im Wappen von Amt Selent/Schlesen
- Vier goldene Buchenblätter Amt Bokhorst-Wankendorf
- Drei goldene Buchenblätter 2:1 im Wappen von Boksee
- Zwei aufrechtstehende goldene Buchenblätter Boostedt
- Wappen von Hemkenrode mit schräggestelltem Buchenblatt
- Puch (Fürstenfeldbruck) mit den Stielen schräggekreuzte goldene Buchenblätter
- Zwei schräggekreuzte gestürzte Buchenblätter im Wappen von Schwindegg
- Kleinbartloff mit Buchenzweig und fünf Blättern
- Ein silbernes Buchenblatt im Wappen von Markt Obersinn
Siehe auch
Literatur
- Quelle des Wikipedia-Beitrags: Buchenblatt im Heraldik-Wiki
- J. Siebmacher’s grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie. Bearb. von M. Gritzner. Bauer und Raspe, Nürnberg 1890, OCLC 474799781, S. 104.
- Walter Leonhard: Das große Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Lizenzausgabe. Bechtermünz, Augsburg 2001, ISBN 3-8289-0768-7, S. 251, Abb. 6.