In der Schweiz ist das Bankrecht einheitlich durch das Bankengesetz (vollständig: Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, Abk. BankG) vom 8. November 1934 geregelt. Das Bankengesetz regelt unter anderem die obligatorische Bewilligung für die Tätigkeit als Bank durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Es schreibt im Rahmen der Sorgfaltspflicht aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Sorgfaltspflichten sowie die Geheimhaltung vor; das Schweizer Bankgeheimnis gemäß Artikel 47 BankG ist international bekannt. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Banken über die Kapitalanforderungen der Basler Vereinbarungen (Basel I ff.) hinaus Eigenkapital und Reserven verfügen müssen. Aufgrund dieser Kapitalanforderung gelten Schweizer Banken international als besonders sicher.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Im Unterschied zu Deutschland, wo das Bankrecht Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und gesetzesähnlicher Rechtsnormen ist, siehe Bankrecht (Deutschland).
  2. Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG); Art. 47

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