Die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e. V. („bvaj“) ist eine Vereinigung von aktiven und ehemaligen Führungskräften des Justizvollzuges.

Sie hat sich zur Aufgabe gemacht, mit dem Justizvollzug zusammenhängende Fragen zu erörtern, ihre Lösungen zu fördern und Erfahrungen auf Arbeitstagungen über Probleme des Vollzuges auszutauschen. Es finden jährlich Fortbildungstagungen statt.

Obwohl die Föderalismusreform von 2006 den Bundesländern wesentlich mehr Gestaltungsspielraum im Bereich des Justizvollzugs eröffnet hat, strebt die Vereinigung eine einheitliche Durchführung des Justizvollzuges im Geltungsbereich des Grundgesetzes und bietet Anstaltsleitungen Unterstützung in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Über die Bundesvereinigung soll den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zu vermitteln, Lösungsvorschläge vorzubereiten, in Fragen der Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten mitzuwirken sowie im Vorfeld geplanter Gesetzesänderungen und hinsichtlich der Rechtsanwendung legislative bzw. exekutive Stellen zu beraten. Die Bundesvereinigung verfolgt ausschließlich uneigennützige Zwecke.

Auf Anregung von Albert Krebs wurde die Bundesvereinigung gegründet. Zunächst trafen sich im Oktober 1970 einige Anstaltsleiter in Frankfurt am Main. Es wurde von diesen ein vorbereitender Ausschuss mit den Anstaltsleitern Dieter Bandell, Diez/Lahn, Wilhelm Buhr, Saarbrücken, Ernst Greif, Lübeck und Gerhard Nagel, Ulm gebildet. Dieser Ausschuss erarbeitete eine Satzung, die an alle Anstaltsleiter der Bundesrepublik Deutschland verschickt wurde. Auf Grund der zahlreichen positiven Rückmeldungen wurde am 19./20. März 1971 in Bad Godesberg die Bundesvereinigung ins Leben gerufen. Leiter der Gründungsversammlung war Nagel. Anwesend waren unter anderem auch der Initiator Albert Krebs, Rudolf Sieverts (Universität Hamburg) und MD Cortes vom Bundesjustizministerium, der sich in der Vereinigung einen Gesprächspartner zum Erfahrungsaustausch erhoffte. Auch die Landesjustizverwaltungen hatten zur Gründungsversammlung Grußworte und Glückwünsche übersandt.

Gemäß der Satzung gibt es einen engeren und einen erweiterten Vorstand. Zum engeren Vorstand gehören der 1. Vorsitzende und zwei weitere stellvertretende Vorsitzende sowie ein Schriftführer und ein Schatzmeister. Der erweiterte Vorstand setzt sich aus jeweils einem Vertreter aus den 16 Bundesländern zusammen. Beginnend mit Gerhard Nagel, der 15 Jahre lang der Vorsitzende war und die Bundesvereinigung maßgeblich geprägt hat, folgten im Vorsitz Harald Preusker, Dieter Bandell, Klaus Winchenbach und der jetzige Vorsitzende Wolfgang Fixson. Die Ehrenmitgliedschaft im Vorstand wurde bisher Albert Krebs und Paul Kühling verliehen. Die Mitgliederzahl stieg von 32 im Gründungsjahr auf heute über 300 an, wobei auch stellvertretende Anstaltsleiter Mitglied werden können.

Gemäß § 2 der Satzung ist es Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Diesem Ziel dienen die jährlichen Aus- und Fortbildungstagungen, internationale Studienreisen (in die USA, nach Italien, Frankreich, England, Schottland, Holland, Griechenland, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Schweden, Kanada und Südafrika) und internationale Tagungen in anderen Ländern sowie Tagungen mit anderen Berufsgruppen im Justizvollzug. So wurde 1993 von der Bundesvereinigung in Straubing ein Symposium mit 90 Anstaltsleitern und Anstaltsleiterinnen aus 27 europäischen Ländern organisiert. Die Jahrestagung 2006 wurde erstmals im Ausland und zwar in Pilsen (Tschechische Republik) durchgeführt. Die dort gehaltenen Vorträge und sonstigen Beiträge oder Aufsätze werden in der Schriftenreihe der Bundesvereinigung veröffentlicht. Herausgeber ist Rolf Herrfahrdt.

Die Bundesvereinigung steht in ständiger Verbindung zur Strafvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien. Auf jeder Jahrestagung gibt ein Vertreter des Bundesjustizministeriums einen Überblick über die bundesgesetzlichen Vorhaben auf dem Gebiet des Justizvollzuges.

Ende der 1970er Jahre hat die Bundesvereinigung einen Arbeitskreis Recht gegründet, der Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Gesetzesvorschläge sowie Thesen zu Einzelthemen des Justizvollzuges erarbeitet. Vorsitzender des Arbeitskreises ist Rolf Herrfahrdt. Mitglieder des Arbeitskreises werden unter anderem zu Anhörungen beim Bundesverfassungsgericht oder bei den Länderparlamenten eingeladen.

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