Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht allgemein im deutschsprachigen Raum dem Finanzvorstand, dem Finanzchef oder dem Kaufmännischen Direktor sowie in Deutschland spezifisch etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) oder dem Finanzvorstand bei Aktiengesellschaften (§ 76 Abs. 1 AktG).
Im Zuge der Internationalisierung wird diese Bezeichnung teilweise auch in deutschsprachigen und anderen Ländern benutzt, wobei sie hier keine rechtliche Bedeutung hat, sondern nur eine Zusatzbezeichnung ist.
CFOs in der öffentlichen Verwaltung der USA
In den USA ist der CFO durch den CFO Act von 1990 auch für Regierungseinrichtungen eingeführt worden. In Deutschland nimmt in Behörden der Beauftragte für den Haushalt diese Funktion wahr.
Weblinks
- CFO Survey: Current state and future direction, IBM 2004 auf 1.ibm.com (PDF-Datei; 396 kB, englisch)
- U.S. Chief Financial Officers Council auf cfo.gov (englisch)