Kristallstruktur | ||||||||||||||||
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_ Cr6+ _ O2− | ||||||||||||||||
Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Chrom(VI)-oxid | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Verhältnisformel | CrO3 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
dunkelrote, geruchlose Kristallnadeln | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 99,99 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||
Dichte |
2,7 g·cm−3 (20 °C) | |||||||||||||||
Schmelzpunkt |
197 °C | |||||||||||||||
Siedepunkt |
Zersetzung oberhalb von 200 °C | |||||||||||||||
Löslichkeit |
sehr gut in Wasser (1854 g·l−1 bei 20 °C) | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Zulassungsverfahren unter REACH |
besonders besorgniserregend: krebserzeugend, erbgutverändernd (CMR); zulassungspflichtig | |||||||||||||||
MAK |
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Toxikologische Daten | ||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Chrom(VI)-oxid, auch Chromtrioxid (CrO3), ist ein Oxid des Chroms. Es ist ein dunkelroter Feststoff, der hygroskopisch und in Wasser leicht löslich ist. Die wässrige Lösung reagiert stark sauer (Chromsäure). Von dem Stoff geht eine Reihe von Gefahren aus.
Eigenschaften
Chrom(VI)-oxid bildet rotviolette, geruchlose, nadelförmige Kristalle. In viel Wasser löst es sich unter Bildung von gelber Chromsäure (H2CrO4). In wenig Wasser bilden sich auch kondensierte Chromsäuren. Beim Glühen von Chrom(VI)-oxid zersetzt es sich und bildet Chrom(III)-oxid und Sauerstoff:
Chrom(VI)-oxid ist ein sehr gutes Oxidationsmittel, das z. B. mit Ethanol oder anderen organischen Stoffen explosionsartig reagiert.
Die Kristallstruktur von Chrom(VI)-oxid besteht aus Ketten eckenverknüpfter Tetraeder, die deutlich in Kettenrichtung verzerrt sind.
Synthese/Darstellung
Chrom(VI)-oxid wird durch Ausfällen aus einer konzentrierten Chromatlösung mit konzentrierter Schwefelsäure hergestellt.
Verwendung
In der Galvanotechnik, in Holzschutzmitteln, zur Herstellung von Chrom(IV)-oxid, Kaliumdichromat und Ammoniumdichromat, als starkes Oxidationsmittel (Jones-Oxidation).
Bei unfachmännischer Gerbung können die verwendeten Chrom(III)-Salze als Verunreinigung Chrom(VI)-Salze enthalten oder zu Chrom(VI) reagieren.
Sicherheitshinweise und gesetzliche Regelungen
Chrom(VI)-oxid ist brandfördernd und erhöht die Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Beim Mischen mit brennbaren Substanzen besteht Explosionsgefahr. Chrom(VI)-oxid ist sehr giftig, bereits 0,6 g, oral eingenommen, können tödlich sein. Beim Verschlucken sind Verdauungsstörungen, Nierenschäden, Krämpfe und Lähmungen die Folge. Wässrige Lösungen von Chrom(VI)-oxid sind stark ätzend. Auch der Feststoff führt bei Kontakt mit Haut und Schleimhäuten zu schweren Verätzungen. Chrom(VI)-oxid ist umweltgefährlich und stark wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 3).
Es wurde im Dezember 2010 aufgrund seiner Einstufung als krebserzeugend (Carc. 1A) und mutagen (Muta. 1B) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substance of very high concern, SVHC) aufgenommen. Im April 2013 wurde Chrom(VI)-oxid danach in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe mit dem Ablauftermin für die Verwendung in der EU zum 21. September 2017 aufgenommen. Als Chrom(VI)-Verbindung unterliegt Chrom(VI)-oxid außerdem den Beschränkungen im Anhang XVII, Nummer 47 und 72 der REACH-Verordnung (in Deutschland umgesetzt durch die Chemikalien-Verbotsverordnung).
Einzelnachweise
- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Eintrag zu Chrom(VI)-oxid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. Januar 2023. (JavaScript erforderlich)
- ↑ Eintrag zu Chromium trioxide im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- 1 2 Eintrag in der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 16. Juli 2014.
- 1 2 Eintrag im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 16. Juli 2014.
- ↑ Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte (Suche nach 1333-82-0 bzw. Chrom(VI)-oxid), abgerufen am 27. Oktober 2015.
- 1 2 3 Datenblatt Chrom(VI)-oxid bei Merck, abgerufen am 19. Januar 2011.
- ↑ J.S. Stephens, D.W.J. Cruickshank: The Crystal Structure of (CrO3)∞ in: Acta Cryst., B26, 1970, S. 222–226; doi:10.1107/S0567740870002182.
- ↑ Artikel Chrom(VI). www.leder-info.de, abgerufen am 11. Januar 2022.
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 348/2013
- ↑ ECHA: Liste der beschränkten Stoffe – Anhang XVII der REACH-Verordnung, abgerufen am 5. September 2020.