Unter Churning (engl. „Provisionsschneiderei“, „Gaunerei“; kommt von to churn „buttern“, „umrühren“) wird im Finanzbereich das häufige Umschichten eines Depots durch einen Vermögensverwalter oder Broker verstanden. Dadurch verschafft sich dieser möglichst hohe Provisionen, die zulasten des Anlegers gehen. Churning kommt vorwiegend bei Termingeschäften vor, zunehmend auch im Wertpapierbereich.
Der Begriff entstand in Anlehnung an die Butterherstellung, bei der die Milch gerührt und der Rahm abgeschöpft wird, bis keine Milch mehr vorhanden ist. Genauso schichtet der Vermögensverwalter das Kapital um und schöpft die anfallenden Gebühren ab.
Siehe auch
Literatur
- Nina Nestler: Churning: Strafbarkeit der Spesenschinderei nach deutschem Recht. Würzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft. 1. Auflage. Peter Lang, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-631-57974-9.
- Manuel Lorenz: Churning: Das Phänomen der kapitalmarkt- und börsenrechtlichen Spesenschinderei und die Sanktionierung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht. C.F. Müller, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-8114-6029-4.
- Christoph Hus: Klammheimlich abgezockt. In: Die Zeit. Nr. 07, 2001 (online auf zeit.de [abgerufen am 14. August 2016]).
- Rita Flubacher: Handeln bis zum Exzess. In: TagesAnzeiger.ch. Tamedia, 4. September 2014, abgerufen am 14. August 2016.
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