Unter dem Dachüberstand versteht man den Teil des Daches, der über die Außenwand eines Gebäudes herausragt. Der Dachüberstand schließt an der Giebelseite des Gebäudes mit dem Ortgang ab und an der Längsseite mit der Dachtraufe.

Je nach Zusammenhang kann mit Dachüberstand auch die Dachuntersicht im Bereich der Traufe und des Ortgangs gemeint sein, welche an der Traufe traditionell als Verbretterung unterhalb der Sparren und am Ortgang als Verbretterung unterhalb der überstehenden Dachlatten oder Ortgangsparren ausgeführt wird.

Primärer Zweck des Dachüberstands ist der Schutz der Außenwand vor Feuchtigkeit durch Niederschlag. Zusätzlich bietet ein großer Dachüberstand im Sommer Sonnenschutz und beugt einer Überhitzung der Räume vor. Im Holzbau dient er dem konstruktiven Holzschutz.

Bei historischen Dachwerken ist bei Sparrendächern der Dachüberstand aus konstruktiven Gründen eher klein, bei Pfettendächern eher groß.

Im Gebirge, insbesondere im Alpenraum, werden häufig besonders weite Dachüberstände gewählt, um im Sommer die Einwirkung von Schlagregen auf die Fassaden und im Winter größere Schneeablagerungen unmittelbar an den Außenwänden des Gebäudes zu begrenzen, die bei extremen Schneefällen sogar das Verlassen des Hauses erschweren können. Häufig wurden bei traditionellen Bauformen hölzerne Laubengänge und Aussentreppen vollständig unter dem Dachüberstand untergebracht. Auch heute noch schützt der weite Dachüberstand Balkone und unmittelbar am Gebäude aufgeschichtete Brennholzstapel vor Niederschlägen.

Baurecht

Die äußere Kante des Gebäudeabschlusses schließt die Dachrinne mit ein. Ein Überbau einer baurechtlichen Grenze erfolgt auch durch Überhang der Dachrinne über die Grundstücksgrenze. Ergänzend zu der jeweiligen Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden meistens im Bebauungsplan ausgewiesener Baugebiete Angaben über zulässige Dachüberstände gemacht.

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