Deckshelfer ist die Funktions- oder Berufsbezeichnung für einen Seemann der See- und Küstenschifffahrt oder in der Fischerei an Deck ohne Ausbildung.

Deckshelfer gehören wie auch Decksmänner zu den Decksleuten und sind mit verschiedenen Aufgaben betraut. So z. B. kümmern sich die Deckshelfer um unterstützende und zuarbeitende Tätigkeiten, wie etwa die Be- und Entladung der Schiffe oder die Reinigung des Schiffs und der Kajüten. Ferner führen sie nach Anweisung von Fachkräften Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten aus, wie z. B. das Entrosten und den Korrosionsschutz von Metallteilen. Eine spezielle Ausbildung ist für die Ausübung dieses Berufs nicht erforderlich, es sollte jedoch eine Seediensttauglichkeit vorliegen.

Literatur

  • Wilfrid Bemm, Dierk Lindemann: Seemannsgesetz und Manteltarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt. Becker 2003, ISBN 3-920-0795-82.
  • Jochen Garrn: Handbuch für Decksleute auf Traditionsseglern. DSV-Verlag 2004, ISBN 3-884-1240-3X.
  • Jürgen Ruszkowski: Lebensläufe und Erlebnisberichte ehemaliger Fahrensleute: Seemannsschicksale – Band 2 in der maritimen gelben Reihe neobooks 2014, ISBN 3-847-6863-48.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Bundesarbeitsblatt, Ausgaben 6-12 Verlag Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 2001, S. 13–16.
  2. (Deckshelfer über 18 Jahre werden zumeist so bezeichnet)
  3. Reichsarbeitsministerium. Statistisches Reichsamt. Abteilung für Arbeiterstatistik: Reichsarbeitsblatt, Teil 6. C. Heymann 1936.
  4. Deckhelfer/Deckshelferin, Tätigkeitsbeschreibung im Berufenet, Bundesagentur für Arbeit (PDF).
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