Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi
Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front
Gründung 1994 durch Dursun Karataş
Aus­richtung Kommunismus
Marxismus-Leninismus
Farbe(n) rot, gelb
Website halkinsesitv1.org

Die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (türkisch Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi oder DHKP-C) ist eine marxistisch-leninistische Untergrundorganisation in der Türkei.

Sie verfolgt das Ziel, die Staatsordnung in der Türkei durch einen bewaffneten revolutionären Akt zu zerschlagen. Dabei bedient sie sich in der Türkei auch terroristischer Methoden. Ihr Generalsekretär war seit Gründung der im August 2008 verstorbene Dursun Karataş. Wer derzeit die Organisation führt, ist unbekannt. Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen des Rates der Europäischen Union und des Außenministeriums der Vereinigten Staaten. Sie wurde 1994 als Nachfolgeorganisation der Devrimci Sol gegründet. Der Namensteil „Partisi/Cephesi“ (Partei-Front) beschreibt die beiden Teile der Organisation. „Partei“ steht für den politischen Flügel, wohingegen „Front“ den Flügel für militante Operationen beschreibt.

Halk Cephesi (‚Volksfront‘) ist ein Verein, der der DHKP-C zugeordnet werden kann oder ein nahes Verhältnis zur DHKP-C pflegt. Neben ihm bestehen weitere Vereine, die der DHKP-C zugeordnet werden können: Devrimci İşçi Hareketi (‚Bewegung Revolutionärer Arbeiter‘), die Devrimci Mücadelede Mühendis Mimarlar (‚Ingenieure und Architekten im Revolutionären Kampf‘) und die Gençlik Federasyonu (‚Jugendföderation‘, auch Dev-Genç). Ihr zugerechnet werden von den türkischen Behörden das İdil Kültür Merkezi (‚Kulturzentrum İdil‘) im Istanbuler Viertel Okmeydanı und die Band Grup Yorum. Besonders stark ist die Organisation im Istanbuler Stadtteil Sultangazi vertreten.

Geschichte

Vorgeschichte

1971 gründete Mahir Çayan in der Türkei die „Volksbefreiungspartei-Front der Türkei“ (THKP-C), die sich in ihrem weiteren Verlauf unter anderem mit der von Hüseyin İnan und Deniz Gezmiş gegründeten Volksbefreiungsarmee der Türkei (THKO) sowie der 1972 gegründeten „Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten Leninisten“ (TKP/ML) organisierte und mit dem Ziel eines gewaltsamen Umsturzes den bewaffneten Kampf in der Türkei führte.

Nachdem Mahir Çayan neben vielen anderen führenden Mitgliedern der THKP-C bei einem Feuergefecht mit türkischen Sicherheitskräften am 30. März 1972 getötet wurde, zersplitterte die Gruppe. Sehr an der THKP-C orientierte sich später die bereits im Jahre 1969 gebildete Gruppe Dev-Genç, aus der sich 1977 die Gruppe „Revolutionärer Weg“ (Devrimci Yol) entwickelte. Besonders aufgrund abweichender Vorstellungen verließen viele Sympathisanten und militante Anhänger die Devrimci Yol wieder und gründeten 1978 mit der „Revolutionären Linken“ (Devrimci Sol) eine neue politisch-militärische Organisation, welche die Ansichten von Mahir Çayan vertrat und sich als rechtmäßige Nachfolgerin der THKP-C ansah. Mit dem Militärputsch vom 12. September 1980 in der Türkei wurde die Organisation schwer getroffen. Sie verlor viele ihrer Sympathisanten, führende Kader wurden inhaftiert. Ganz zerschlagen wurde sie aber nicht, sie setzte ihren Kampf auch in den Gefängnissen fort.

1993 spaltete sich die Organisation in zwei Fraktionen. Die Abspaltung wurde vom großen Teil der Devrimci Sol unter der Führung von Dursun Karataş nicht anerkannt und man bezeichnete die gegnerische Gruppe unter der Führung Bedri Yağans als Putschisten. Diese Feststellung führte zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen beiden Flügeln, die auch Todesopfer forderten, obwohl beide die gleichen ideologischen Grundlagen und politischen Ziele aufwiesen. Während die Devrimci Sol unter der Führung Dursun Karataş’ 1994 die Gründung der DHKP-C bekannt gab und ihre bewaffneten Aktionen fortsetzte, verlor die andere Fraktion nach dem Tod Bedri Yağans, der 1993 während eines Polizeieinsatzes erschossen wurde, und der Rückumbenennung 1994 in „Volksbefreiungspartei-Front der Türkei“ (THKP-C) stark an politischer Bedeutung.

Nach der Gründung

Die DHKP-C sorgte 1996 mit der Ermordung Özdemir Sabancıs und Haluk Görgüns für Aufsehen. Beide hatten hohe Positionen in der Wirtschaft bekleidet. Özdemir Sabancı war Präsident der Sabancı Holding Automotive Group, Haluk Görgün der Generaldirektor von Toyota-SA. Bei diesem Attentat kam auch die Sekretärin Nilgün Hasefe ums Leben. Im gleichen Jahr organisierte die DHKP-C mit weiteren türkischen linksgerichteten Organisationen einen Hungerstreik für bessere Haftbedingung, der mit dem Tod von zwölf Häftlingen endete. Am 19. Dezember 2000 stürmten die Sicherheitskräfte alle Gefängnisse, in denen sich linksgerichtete Häftlinge aufhielten, um einen von diesen gestarteten neuerlichen Hungerstreik gegen die Verlegung in die für sie neu eingerichteten Typ-F-Gefängnisse zu beenden. Die Erstürmung der Gefängnisse endete mit dem Tod von 28 Gefangenen und der Verlegung der Gefangenen in Gefängnisse vom Typ F. Die DHKP-C führte lange Jahre einen Hungerstreik, um die Schließung der Gefängnisse dieses Typs zu erwirken. In diesem Hungerstreik kamen 122 Menschen ums Leben, zu einem großen Teil DHKP-C-Anhänger.

Am 10. September 2001 verübte eine DHKP-C-Anhängerin ein Selbstmordattentat vor dem deutschen Generalkonsulat in Istanbul. Dabei starben zwei türkische Polizeioffiziere und 20 Menschen wurden verletzt. Auch eine Australierin starb bei dem Anschlag, nach Angaben der Taz.

Bei einem missglückten Anschlag starben 2004 in einem Linienbus vier Menschen, zahlreiche weitere wurden verletzt. Die DHKP-C sprach in einer Erklärung davon, dass die Bombe unglücklicherweise frühzeitig explodiert sei.

2012 beging die DHKP-C mehrere Anschläge in Istanbul. Bei einem Feuerüberfall tötete die Organisation einen Polizisten. Im Stadtteil Sultangazi verübte sie einen Selbstmordanschlag mit Sprengstoffgürtel und Handgranate. Dabei starben ein Attentäter und ein Polizist, sieben Menschen wurden verletzt. Die DHKP-C versuchte ferner, die ehemalige Kämpferin Asuman Akça per Kopfschuss hinzurichten. Angehörige der Organisation überfielen eine Wache in Bahcelievler/Istanbul und erschossen einen Polizisten auf offener Straße. Die Organisation bekannte sich zu den Anschlägen.

Im Februar 2013 bekannte sich die DHKP-C zum Selbstmordanschlag auf die US-amerikanische Botschaft in Ankara, bei dem außer dem Attentäter ein türkischer Wachmann getötet und eine türkische Fernsehjournalistin schwer verletzt wurde. Zudem erlitten zwei weitere Wachleute leichtere Verletzungen. Nach türkischen Medienberichten handelte es sich bei dem Attentäter um einen aus Deutschland eingereisten, 40 Jahre alten Türken.

Anfang 2015 bekannte die Organisation sich zu einem Selbstmordattentat, das sie nicht verübte. Die DHKP-C machte Kommunikationsprobleme für das falsche Bekenntnis verantwortlich.

Im März 2015 nahmen zwei Mitglieder der Gruppe im zentralen Justizgebäude Istanbuls den Staatsanwalt Mehmet Selim Kiraz als Geisel. Nach neun Stunden beendete die Polizei die Geiselnahme mit Gewalt. Dabei kamen die Geiselnehmer ums Leben. Kiraz verstarb im Krankenhaus, er war Ankläger im Fall Berkin Elvan. Im Nachhinein kam es zu Solidaritätsbekundungen für die Geiselnehmer. Die Ordnungskräfte reagierten darauf mit zahlreichen Festnahmen.

Im April 2015 griff ein Mitglied der DHKP-C ein Polizeirevier in Istanbul an und wurde kurz darauf von der Polizei erschossen.

Die DHKP-C griff Anfang August 2015 das Konsulat der USA in Istanbul an. Zwei Personen eröffneten das Feuer. Mitte August 2015 bekannte sie sich zu einer Schießerei vor dem Dolmabahçe-Palast.

Im Mai 2017 erschoss die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in Istanbul die 18-jährige Sıla Abalay. Die Behörden warfen ihr vor an einem Anschlag auf Evliya Çalışkan im Dezember 2016 beteiligt gewesen zu sein, welcher unter anderem gegen den Journalisten Can Dündar ermittelte.

Aktivitäten in Deutschland

In Deutschland organisiert sich die DHKP-C durch Vereine, deren Satzungen keinen Rückschluss auf die Organisation zulassen. Der Solidaritätsverein mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der Türkei (TAYAD), die Anatolische Föderation e. V. Köln und der Verband anatolischer Volkskulturvereine e. V. werden vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen als der DHKP-C nahestehend bezeichnet.

Die DHKP-C wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und wird in Deutschland seit dem 13. August 1998 als Ersatzorganisation der bereits 1983 verbotenen Devrimci Sol bewertet und damit in das frühere Verbot mit einbezogen. Eine Anfechtungsklage der DHKP-C gegen diese Gleichsetzung wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 1. Februar 2000 letztinstanzlich abgewiesen.

Am 21. Oktober 2011 wurde Gülaferit Ünsal in Griechenland festgenommen und anschließend an die deutschen Behörden ausgeliefert. Die Generalbundesanwaltschaft beschuldigte Ünsal, von August 2002 bis August 2008 die DHKP-C in Europa geleitet und dabei Einnahmen von mehr als einer Million Euro organisiert zu haben. Die Anklage nach Paragraph 129b und 129a des Strafgesetzbuches war in Berlin das erste Verfahren dieser Art. Ünsal wurde in diesem Verfahren zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Bundesministerium des Innern verfügte gegen die Herstellung und den Vertrieb der Publikation „Yürüyüs“ ein Verbot. Sie halte den organisatorischen Zusammenhalt der DHKP-C entgegen dem bestandskräftigen Organisationsverbot der Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi (DHKP-C) vom 6. August 1998 aufrecht.

Im Jahre 2007 hatte die DHKP-C bundesweit 650 Mitglieder.

Im Jahr 2023 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C.

Publikationen

  • Tavır (Haltung)
  • Kerbela (nach einem Ort im Irak)
  • Kültür Adası (Kulturinsel)
  • Yürüyüş (Marsch) – wöchentliche Zeitschrift, die seit Mai 2005 erscheint

Aktivitäten in Belgien

Gegen den Aktivisten Bahar Kimyongür besteht ein türkisches Auslieferungsgesuch, dem jedoch bislang nicht stattgegeben wurde.

Aktivitäten in Frankreich

In Frankreich wurden im Dezember 2013 15 Mitglieder zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und sieben Jahren verurteilt.

Einzelnachweise

  1. DHKP-C - Verfassungsschutz BW (alt)
  2. 1 2 3 4 5 6 7 8 Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen: Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2007. S. 61 ff.
  3. Beschluss 2012/333/GASP des Rates vom 25. Juni 2012 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden, und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/872/GASP. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 165, 26. Juni 2012, S. 00720074 (Online bei EUR-Lex).
  4. Foreign Terrorist Organizations. U.S. Department of State, Under Secretary of State for Democracy and Global Affairs, Bureau of Counterterrorism, 28. September 2012.
  5. Unutalım gitsin (Memento vom 2. Juli 2015 im Internet Archive), Taraf vom 19. April 2011 (türkisch)
  6. 7 Tage … Istanbul. NDR, abgerufen am 22. März 2017.
  7. Belçika'da DHKP-C Davasına Beraat Kararı Çıktı. Abgerufen am 20. Januar 2021.
  8. Chronologie: Terroranschläge in Istanbul, N24, abgerufen am 15. April 2009.
  9. JG: Randale in Istanbul. In: Die Tageszeitung: taz. 17. September 2001, ISSN 0931-9085, S. 12 (taz.de [abgerufen am 18. Juni 2023]).
  10. Peter Nowak: Stadt in Angst. heise online, 27. Juni 2004, abgerufen am 15. April 2009.
  11. Selbstmordanschlag in Istanbul. In: n-tv, 11. September 2012.
  12. 25 Ekim 2012 tarihinde Asuman Akça savaşçılarımız tarafından başından vurularak cezalandırılmış ve ihanetinin hesabını devrimci adalete vermiştir. (Memento vom 4. Januar 2013 im Internet Archive) In: halkinsesi.tv, 29. Oktober 2012 (türkisch).
  13. Adaletsizliğin Hesabı Sorulacak Hep Bu Sebebin. (Memento vom 12. Dezember 2012 im Internet Archive) In: halkinsesi.tv, 10. Dezember 2012 (türkisch).
  14. Yaralı Savaşçılarımıza İşkence Yapmaktan Vazgeçin! (Memento vom 14. Dezember 2012 im Internet Archive) In: halkinsesi.tv, 12. Dezember 2012 (türkisch).
  15. Täter soll aus Deutschland eingereist sein. (Memento vom 3. Februar 2013 im Internet Archive) tagesschau.de; abgerufen am 3. Februar 2013.
  16. Seltem Iyigun, Nick Tattersall: Turkey says tests confirm leftist bombed U.S. embassy. Reuters, 2. Februar 2013, abgerufen am 3. Februar 2013 (englisch).
  17. Linke Gruppe zieht Bekenntnis zurück- (Memento vom 12. Januar 2015 im Internet Archive) Tagesschau, 10. Januar 2015
  18. Staatsanwalt stirbt nach Geiselnahme in Istanbul In: Berliner Zeitung, 31. März 2015
  19. Tödliche Geiselnahme in Istanbul: Warum gibt es so viel Unterstützung für die Täter? In: VICE, 2. April 2015
  20. Weitere Festnahmen. In: taz, 3. April 2015
  21. Terror in der Türkei: Linksextreme wollen für Anschläge verantwortlich sein. Spiegel Online, 10. August 2015, abgerufen am 10. August 2015.
  22. Razzien gegen Linksextremisten in der Türkei In: Handelsblatt, 20. August 2015
  23. Senior DHKP-C terrorist who attacked prosecutor shot dead during anti-terror op. In: DailySabah. (dailysabah.com [abgerufen am 6. Mai 2017]).
  24. Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Entstehungsgeschichte der DHKP-C. 12. September 2006.
  25. Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der DHKP-C. Website der Generalbundesanwaltschaft. Abgerufen am 26. Dezember 2012.
  26. Kritik an "Gesinnungsjustiz" In: die tageszeitung, 20. Dezember 2012, abgerufen am 26. Dezember 2012.
  27. Berliner Richter verurteilen türkische Terroristin zu Haft. In: Berliner Morgenpost, 16. Mai 2013.
  28. Bundesministerium des Innern: Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Zeitschrift Yürüyüs vom 10. April 2015 (BAnz AT 06.05.2015 B1)
  29. Der Generalbundesanwalt - Homepage - Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)“ erhoben. Abgerufen am 18. Juni 2023.
  30. Freiheitsstrafen für die Angeklagten. trtdeutsch.com, 18. Dezember 2013.
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