Ein Disziplinarhof ist eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen beauftragte Behörde.

  • Im Deutschen Reich von 1873 bis 1937 eine zweitinstanzliche Behörde für Disziplinarsachen in Leipzig, siehe Reichsdisziplinarhof
  • in Preußen eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen der vom König oder von den Ministern angestellten Beamten eingesetzte Behörde in Berlin, siehe Disziplinarhof (Preußen)
  • in Sachsen ein zweitinstanzliches Gericht in Beamten-Disziplinarsachen, siehe Disziplinarhof (Sachsen)
  • in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesdisziplinarhof, abgelöst durch das Bundesdisziplinargericht
  • der Disziplinarhof der Evangelischen Kirche in Deutschland

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