Dreijährig-Freiwillige waren Wehrpflichtige der preußisch-deutschen Armee, die sich über den regulären zweijährigen Wehrdienst für ein weiteres Jahr freiwillig verpflichteten. Sie mussten mindestens 17 Jahre alt sein und konnten bis zum 31. März ihres ersten Militärpflichtjahres auf Einstellung bei der von ihnen gewählten Waffengattung ersuchen, sofern sie eine Genehmigung ihres Vaters oder Vormundes und ein Führungszeugnis vorlegten. Soweit die Freiwilligen aus der Landbevölkerung stammten, durften sie lediglich als Militärmusiker oder Zahlmeister-Applikanten eingestellt werden.

Bei der Kavallerie entsprach dem der Dienst als Vierjährig-Freiwilliger, da der reguläre Wehrdienst dort drei Jahre betrug.

Wehrpflichtige aus seemännischen Berufen durften lediglich in die Seebataillone und späteren Marinedivisionen freiwillig eintreten. Bei den technischen Werftdivisionen der Kaiserlichen Marine war Voraussetzung des dreijährig-freiwilligen Dienstes zudem, dass die Freiwilligen die Voraussetzungen für den Dienst als Einjährig-Freiwilliger mitbrachten.

Wehrpflichtige, die sich im Verlauf ihrer Dienstzeit auf mindestens vier Jahre freiwillig verpflichteten, wurden Kapitulanten genannt.

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