Als Kniestock (oder auch Drempel beziehungsweise Trempel) bezeichnet man die an der Traufseite eines Hauses über die Rohdecke des letzten Obergeschosses hinaus gemauerte Außenwand, auf der die Dachkonstruktion aufliegt. Er ist ein typisches Merkmal von Pfettendächern.

Je höher der Kniestock ist, desto mehr Stellfläche steht unter der Dachschräge zur Verfügung. In Bayern und Teilen Österreichs wurde bzw. wird der Kniestock an der Längsseite häufig unverputzt in Holz ausgeführt.

Drempelhöhe

Da keine Legaldefinition der Drempelhöhe existiert, bedarf es weiterer Festlegungen, wie sie zu messen ist. Allgemein anerkannt ist, dass der Kniestock ab der Oberkante der Rohdecke des darunter liegenden Geschosses beginnt. Für das Ende des Kniestocks besteht keine einheitliche Verwendung des Begriffs. In der größten Ausdehnung des Kniestocks reicht dieser bis zum gedachten Schnittpunkt der Außenwand mit der oberen Kante des Sparren. Das kleinste Maß liegt vor, wenn unter dem Kniestock nur die Mauer verstanden wird, die über die Dachgeschossdecke hinausgeht (ausschließlich der Fußpfette). Zwischen diesen Möglichkeiten sind weitere Methoden der Messung gebräuchlich.

Oft wird im Bebauungsplan eine maximale Drempelhöhe festgelegt, um das Dachgeschoss gestalterisch den unteren Geschossen unterzuordnen.

Harmonisierung in der Schweiz

In der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe sind die Messpunkte für den Kniestock in Kapitel 5.3 geregelt. Es sind aber auch abweichende Regelungen möglich, sofern diese ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Siehe auch

Wiktionary: Kniestock – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Beim klassischen Sparren- oder Kehlbalkendach sind die Fußpunkte zweier gegenüberliegender Sparren durch einen Untergurt miteinander verbunden und bilden zusammen einen Dachbinder, das sogenannte Sparrendreieck. Die Lage der Untergurte bildet die Decke des letzten Vollgeschosses. Einen Kniestock gibt es hier nicht.
  2. Häufige Fragen, Kniestock Begriffserklärung (PDF; 298 kB) 23. Juni 2013
  3. Erläuterungen des IVHB zu Baubegriffen (pdf) (Memento vom 18. September 2011 im Internet Archive)
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