Eine Eckabschrägung oder Eckabrundung ist ein gestalterisches Mittel, um recht-, spitz- oder stumpfwinkelige Grenzsituationen im Bauwesen geometrisch gefällig zu machen.
Straßenplanung
Eckabschrägungen dienen bei der Trassenplanung im Ortstraßenbau dazu, durch Abkantung oder Abrundung der Grundstücksgrenzen an Straßenkreuzungen zusätzliche öffentliche Verkehrsflächen zur Verbreiterung der Ein- und Ausfahrtquerschnitte zu gewinnen. Unter Berücksichtigung des Schleppkurvenverhaltens von Fahrzeugen beim Durchfahren einer Kurve erfolgt damit eine fahrgeometrische Bemessung von Verkehrsanlagen durch Aufweitung von Kreuzungssituationen. Die daraus resultierende Verbreiterung der Seitenbereiche der Straße, insbesondere des Gehweges, ermöglicht trotz der Ausrundung der Bordkantenführung die Beibehaltung einer bestimmten Gehwegbreite. Dies lässt ein einfacheres Abbiegen zu und dient damit der Verbesserung des Verkehrsflusses sowie durch einen besseren Einblick in die kreuzende Straße der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Eckabschrägungen werden meist, ausgehend von dem Schnittpunkt der geraden Verlängerung der Straßengrenzen, mit gleichmäßigen Schenkellängen zwischen 3 und 8 Metern geplant.
Da Einmündungssituationen an Straßen in aller Regel bogenförmig ausgeführt wird, kann eine Eckabschrägung auch viertelkreisförmig als Eckabrundung ausgeführt werden, womit der Eingriff in ein Eckbaugrundstück minimiert werden kann.
Mit sehr breiten Eckabschrägungen kann in Kreuzungsbereichen eine platzartige Erweiterung erreicht werden, wie man dies beispielsweise am Moritzplatz oder am Rio-Reiser-Platz im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sehen kann.
- Eckabschrägung des Rio-Reiser-Platzes (vormals Heinrichplatz) in Berlin-Kreuzberg
- Grenzeckabrundung am Schwebelweg in Berlin-Spandau (Einmündung in die Maulbeerallee)
- Grenzeckabschrägung an der Neuen Straße in Berlin-Spandau (Kreuzung Magistratsweg)
- Block-Konzept mit abgeschrägten Ecken in Eixample
Gebäude
Die Abschrägung der Ecke eines an zwei Straßen liegenden Eckgebäudes dient oft dazu, die Ecksituation eines Gebäudes zu betonen und dort einen Eckeingang zu gewinnen, der für geschäftliche Nutzungen vorteilhaft sein kann, weil damit von den zwei sich kreuzenden Straßen unmittelbarer Zugang besteht.
Dem oft unschönen Eindruck der Eckabschrägung kann entgegengewirkt werden, dass die Abschrägung auf das Erdgeschoss beschränkt wird, das Gebäude in den oberen Geschossen aber durch Vorkragung in der Flucht der Gebäudeaußenwand ergänzt wird oder an der durch eine Abschrägung zusätzlich gewonnenen Fassade Balkone oder Erker angebracht werden.
Derartige Bauausführungen, die auch als Berliner Ecke bezeichnet werden, findet man insbesondere bei gründerzeitlichen Wohn- und Geschäftshäusern.
- Eckabschrägung an einem Gebäude in Berlin
- Eckabschrägung in Chemnitz-Gablenz
- Eckabschrägung an einem Geschäftshaus in Düsseldorf
- Eckabschrägung an einem Gebäude in Heilbronn
- Eckabschrägung am Bismarckhaus in Leipzig (1897)
- Eckabschrägung mit Erkervorbauten in den Obergeschossen an einem Gebäude in Stralsund
- Eckabschrägung eines spitzwinkligen Gebäudes in Wien
- dreifache Eckabschrägung eines spitzwinkligen Gebäudes in Wien