Die Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein ist eine Auszeichnung, die vom deutschen Land Schleswig-Holstein verliehen wird.

Zweck

Die Ehrennadel wurde 1982 vom schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten gestiftet, um damit Bürger auszuzeichnen, die sich „durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit verdient gemacht haben“.

Vergabekriterien

Voraussetzung für eine Auszeichnung ist eine mindestens zwölfjährige, aktive ehrenamtliche Tätigkeit. Vorschläge für die Verleihung können von den Mitgliedern der Landesregierung von Schleswig-Holstein gemacht werden. Vorgeschlagene müssen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben oder, bei Wohnsitz außerhalb des Landes, ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein ausgeübt haben.

Ehrenamtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich sollen mit der Freiherr-vom-Stein-Medaille ausgezeichnet werden, ehrenamtliche Tätigkeiten im sportlichen Bereich mit der Sportplakette des Landes Schleswig-Holstein, und hervorragende Verdienste um die Heimat durch die Verleihung der Schleswig-Holstein-Medaille.

Wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit bereits mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet wurde, soll dafür keine zusätzliche Auszeichnung mit der Ehrennadel erfolgen.

Verleihung

Die Ehrennadel wird durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

Aussehen

Die Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein ist 15 mm groß und aus Silber. Sie zeigt das Wappen des Landes Schleswig-Holstein.

Seit 2004 gibt es neben der Ehrennadel eine Bandschnalle, mit der es Uniformträgern ermöglicht wird, die Ehrennadel entsprechend zu tragen.

Siehe auch

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